der Communikation vom Quai mit der unteren Ortsgasse wäre jedoch wünschenswert im Vertrage die Bedingung aufzustellen, daß beim Sortiren der Bretter auf der Fläche a b c d immer ein Zugang von wenigstens 1.5 Mtr. gelassen werden müßte. Städt. Bauamt Steyr, am 10. Februar 1879. Bogacki.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, die Wiederverpachtung dieses Grundes mit dem bisherigen Jareszins pr 1 fl, jedoch mit der vom Bauamte beantragten Bedingung. G.R. Reder spricht sich gegen die Verpachtung aus und macht auf die Gefar bei dem Hochwasser aufmerksam. Der Vorsitzende glaubt, daß der Akt der Bausection zur näheren Erhebung abgetreten werden könnte, welcher Vorschlag angenommen wird. - Z. 41. 12. G.R. Leopold Huber referirt, daß bei der wegen Wiedervermietung des Verschleißgewölbes N° 5 an der Schloßmauer für den 17. Februar anberaumten Lizitation bloß ein einziger Lizitant, Herr Franz Schlader erschienen sei welcher ein Anbot mit 25 fl gemacht habe, wärend der Ausrufspreis 71 fl gewesen sei. Referent stellt den Antrag,
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