zu verpachten, sondern wieder an sich zu ziehen und die Einlangung desselben, sowie den Schweinestall beseitigen zu lassen. G.R. Reder bemerkt, daß die Bausecon gleichfalls einen Augenschein abgehalten habe und hiebei zu demselben Vorschlage gekommen sei, den die 2te Section beantrage; nur glaube er, daß auch die Kalkgrube beseitigt werden müßte, was auch G. R. Schachinger befürwortet. Der Antrag der Section wird angenommen. Z. 411. 11. G.R. Leopold Huber verliest dem zufolge SitzungsBeschluß des Gemeinderates vom 10. Jänner d.J. vom städt. Bauamte abverlangten Bericht wegen Wiederverpachtung eines städt. Grundes bei dem Hause No 51 Ort, welcher lautet: „Bezugnemend auf den obigen Auftrag beert sich das städt. Bauamt zu berichten, daß der in Rede stehende Grund einen Teil des Ortsraumes Parzelle 560 bildet und zwischen dem Garten des Hauses N° 51 und dem Stadelgebäude des H. Mattias Reder liegt. Die zu verpachtenden Flächen sind in der beiliegenden Skizze mit a b c d und d e f g bezeichnet. Was die Verpachtung dieses Grundes anbelangt so dürften dieselbe keinem Anstande unterliegen, da onedem dieser Grund für öffentliche Zwecke von der Stadt nicht benützt wird. Für die Erhaltung
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2