Ortsraume Parzelle No 1159 gehört und derzeit von Alois und Katarina Wagner teilweise als Gartl und für eine kleine Holzlage benützt wird. Wie aus der beigeschlossenen Skizze ersichtlich, ist dieser Grund derart eingegrenzt, daß noch ein Zugang zwischen dem Gartl und dem Hause 280 gelassen ist, welcher eine Breite von 0.91 Mtr. hat. Die Fläche des ganzen Grundstückes zwischen den Häusern N°279/280 beträgt circa 28.5 □M. = 7 9/10 □Klft, und nach Abzug des oberwänten Zuganges = 23. 6/10 □Mtr. = 6. 6/10 □Klft die Lage dieses Grundstückes ist eine derartige, daß eine Benützung zu öffentlichen Zwecken nicht denkbar ist, daher der Gefertigte der Ansicht ist, daß es angezeigt wäre, diesen Grund zu verkaufen. Der jetzige Benutzer dieses Grundes hat sich auch geäußert, daß er geneigt wäre, unter annembaren Bedingungen diesen Grund zu kaufen, was ich zugleich zur gefälligen Kenntnis bringe. - Städt. Bauamt Steyr, am 5. Februar 1879. Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß die Section zwar ursprünglich den Beschluß gefaßt habe, diesen Platz wieder zu verpachten, allein nachträglich habe er mit mereren Herren der Section den Platz angesehen und gefunden, daß daselbst bei einer Feuersgefar eine Spritze ser gute Aufstellung nemen könnte, daher die Section beschlossen habe, diesen Grund weder zu verkaufen, noch
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