dem Gewere gepflanzt bleiben könnten und es da- her nicht nötig sei, daß sie der Mann immer mit sich herumtrage. G.R. Ploberger meint, daß die Wache diese Waffe, wenn sie dieselbe einmal habe, onehin nicht anschauen werde. Bei der Abstimmung wird sohin der Antrag des G.R. Dr. Hochhauser mit grosser Majorität angenommen. - Z. 1534 II. Section 5. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städt. Gefangenaufsehers Herrn Alois Eder, mit welchem derselbe um den Fortbezug des im im Jare 1878 mit 5 xr pr. Polizeihäftling bewilligten Arrestreinigungs-Pauschales, und um monat- liche Auszalung dieses Pauschales bittet, und stellt namens der Section der Antrag auf Bewilligung des Gesuches. Beschluß nach Antrag. - Z. 44 praes. 6. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städtischen Diurnisten Herrn Sebastian Johann Brandstötter, mit welchem derselbe um Zuerken- nung einer Remuneration für die Besorgung der autografischen Presse unter Vorlage eines Ausweises der von im im Zeitraume vom 3. Juni 1877 bis Ende Dezember 1878 abgelieferten
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