Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

deute darauf hin, daß selbe practisch sein müsse. Wenn der Gendarm, der soweit herum gehen müsse, durch seine Bewaffnung nicht genirt werde, so könne man annemen, daß hiedurch auch die Sicherheitswache, welche auf die Stadt beschränkt sei, nicht beschwert werde. Wenn die Wache heute selbst um einen Säbel bittlich werde und unter Berufung auf ire Dienstserfarung dem Gemeinderate anzeige, daß sie diese Waffe absolut notwendig habe, so glaube er, daß die Gemeinde dieses berücksichtigen müße; auch sei die Auslage eine kleine und könnten daher die Geldrücksichten nicht maßgebend sein. Redner stellt daher den Antrag, man möge der Wache den vorliegenden Mustersäbel als Seitengewer zuweisen. G.R. Peyrl erklärt sich diesem Antrage vollkommen anschließen zu müßen. Bereits im Präliminare sei durch Einsetzung eines Betrages von 100 fl für die Anschaffung von Säbel, gesorgt worden. Was die vom G.R. beschlossene Anschaffung von Feuergeweren betreffe, so würde dieses Gewer seiner Meinung nach ja von den Wachleuten nicht in der Regel getragen, sondern nur in Reserve bleiben u. nur bei Exzessen in Verwendung kommen, wie jüngst in der Fronfeste sich einer ereignet habe. Daher sei auch für den gewönlichen Dienst, wo also das Gewer nicht getragen werde,

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