Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

entsprechend gestaltet würden. Auch habe man ge- glaubt, daß die gegenwärtig im Gebrauch der Mannschaft befindlichen Säbeln kürzer gemacht und dann wieder zugeschliefen werden könnten, wozu aber erhoben worden sei, daß die Mann- schaft dermalen nur im Besitze von 4 guten Säbel sei, wärend die übrigen teils Privat- Eigentum der Wachmänner, teils in ser schad- haften Zustande seien, und die zwei neu auf- genommenen Wachleute überhaupt noch kei- ne Säbeln hätten. G.R. Holub hebt hervor, der Gemeinderat sei in seiner letzten Sitzung von der Anschauung ausgegangen, daß das Säbelbayonett genüge und daß man dem Mann nicht unnötig belaste. Die Gendarmerie habe nemlich Säbel, Gewer und Stichbayonett mit eigener Scheide, was den Mann ser beschwere; auch seien die Säbel ziem- lich lang, sodaß sie dem Mann im Laufen ge- niren; bei dem Militäre seien eben die Bayonette aus dem Grunde gekürzt worden, weil sie den Mann bei marschiren incommo- dirten. Die vorliegenden Mustersäbel seien fast nicht kürzer, als die alten und machen da- her für das Gehen keinen Unterschied. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, die Gendar- merie sei ein Institut, welches schon eini- ge 20 Jare bestehe; der Umstand, daß seit- her in Bewaffnung nicht geändert worden sei

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