bessere Information des löbl. Gemeinderates zu wenden erlaubt, muß es nur noch anfüren, daß sämmtliche Wachmänner nach Bekanntgabe des Gemeinderats-Beschlußes in dem lebhaftesten Gefüle, daß das inen nunmer zugewiesene Seitengewer, nemlich das Säbelbayonet, unzulänglich sei, einstimmig die Bitte stellten, daß im Fall der löbl. Gemeinderat von seinem Beschluße nicht abgehen sollte, es man wenigstens gestattet werde, auf ire eigenen Kosten sich Säbeln anschaffen und tragen zu dürfen, woraus gewiß mit Evidenz hervorget, für wie notwendig die Wachmannschaft ein ordentliches Seitengewer hält. Der Vollständigkeit wegen werden die bisherigen Offerte über die Lieferung von Säbeln und ein inzwischen neuerlich eingelangtes Offert von S. Wallerstein in Wien, welcher den vorliegenden Säbel um 6 fl 75 xr zu liefern in der Lage ist, nochmals in Vorlage gebracht. - Steyr am 5. Februar 1879. Iglisder.“ Referent bemerkt hiezu, daß laut dem im Berichte erwänten Schreiben des Herrn Wallerstein, der von demselben vorgelegte Säbel auf 6 fl 75 xr und mit Verpackung auf 7 fl zu stehen komme. Referent bemerkt weiter, daß die Section über diesen Amtsbericht zu keinem Antrag schlüßig geworden sei. Es sei die Anschauung geltend gemacht worden, daß man die Säbelbayonette länger machen und mit einem Griffe versehen könne, wodurch sie für den Wachdienst
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