bessere Information des löbl. Gemeinderates zu wen- den erlaubt, muß es nur noch anfüren, daß sämmt- liche Wachmänner nach Bekanntgabe des Gemein- derats-Beschlußes in dem lebhaftesten Gefüle, daß das inen nunmer zugewiesene Seiten- gewer, nemlich das Säbelbayonet, unzuläng- lich sei, einstimmig die Bitte stellten, daß im Fall der löbl. Gemeinderat von seinem Be- schluße nicht abgehen sollte, es man wenig- stens gestattet werde, auf ire eigenen Kosten sich Säbeln anschaffen und tragen zu dürfen, woraus gewiß mit Evidenz hervor- get, für wie notwendig die Wachmannschaft ein ordentliches Seitengewer hält. Der Vollständigkeit wegen werden die bisheri- gen Offerte über die Lieferung von Säbeln und ein inzwischen neuerlich eingelangtes Of- fert von S. Wallerstein in Wien, welcher den vorliegenden Säbel um 6 fl 75 xr zu liefern in der Lage ist, nochmals in Vorlage gebracht. - Steyr am 5. Februar 1879. Iglisder.“ Referent bemerkt hiezu, daß laut dem im Berichte erwänten Schreiben des Herrn Wallerstein, der von demselben vorgelegte Säbel auf 6 fl 75 xr und mit Verpackung auf 7 fl zu stehen komme. Re- ferent bemerkt weiter, daß die Section über die- sen Amtsbericht zu keinem Antrag schlüßig ge- worden sei. Es sei die Anschauung geltend ge- macht worden, daß man die Säbelbayonette länger machen und mit einem Griffe verse- hen könne, wodurch sie für den Wachdienst
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2