erhoben. - Z. 1700. 4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. - In der Gemeinderats- Sitzung vom 31. v.M. wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache mit Werndl-Carabinern und Säbelbayonetten zu bewaffnen, jedoch auf Bestellung neuer Säbeln nicht einzugehen, da die bei den Werndl-Carabinern befindlichen Säbelbayonette zur Verwendung im Dien- ste onehin vollkommen entsprechen. Der löbl. Gemeinderat wolle es nicht ungütig nemen, wenn sich das Amt hiemit freimü- tig die Erklärung abzugeben erlaubt, daß dieser Beschluß sowol das Amt, als insbesonders die hiedurch betroffene Sicher- heitswache gerade zu consternirt hat, indem hiedurch der Wache der so notwendi- ge Schutz in irer gewönlichen Dienstleistung geradezu gänzlich benommen ist. - Zur Begründung dessen erlaubt sich das Amt dem löbl. Gemeinderat nachstehende Er- wägungen vorzutragen: - Nach der einmütigen Ansicht der gesammten Wachmannschaft, welcher diesfalls mit Rücksicht auf in eigene Erfarungen doch ein Gewicht beigelegt werden muß, eine Ansicht, die auch das Amt bestens unterstützen muß, ist nemlich das soge- nannte Säbelbayonett in keiner Weise
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