Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1879

und woraus sowol nebst der bisherigen die künftige Strassen und Gassenbe- nennung, sowie auch die Nummeri- rung sämmtlicher Häuser zu entnemen wäre, und beert sich dieses Elaborat zur weiteren Beschlußfassung mit nachstehenden Bemerkungen ergebenst vorzulegen. - Die Prinzipien, welche das Amt bei Durchfürung dieses Elabora- tes leiteten, waren folgende: 1. Jede einzelne Gasse und Strasse bildet hinsichtlich der Nummerirung ein ab- geschlossenes Ganze und beginnt daher stets mit N° 1 wobei weiters, stra- lenförmig ausgehend vom Zwischen- brückenplätze als Centrum der Stadt, auf der rechten Seite der Gassen die ungeraden und auf der linken Seite die geraden Nummern verwendet werden wärend bei Plätzen die Num- mern der Reihenfolge nach im Kreise fortlaufen. - 2. Gassen und Strassen welche in gerader Richtung fortlaufen, sind, auch wenn sie bisher verschiedene Namen hatten, in Hinkunft als eine einzige Gasse zu betrachten. 3. Bei der Benennung der verschiedenen Gas- sen und Strassen wurden nach Mög- lichkeit die bisherigen Namen beibe- halten, solche, welche derzeit keine Bedeutung mehr haben, abgeändert,

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