Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1879

und woraus sowol nebst der bisherigen die künftige Strassen und Gassenbenennung, sowie auch die Nummerirung sämmtlicher Häuser zu entnemen wäre, und beert sich dieses Elaborat zur weiteren Beschlußfassung mit nachstehenden Bemerkungen ergebenst vorzulegen. - Die Prinzipien, welche das Amt bei Durchfürung dieses Elaborates leiteten, waren folgende: 1. Jede einzelne Gasse und Strasse bildet hinsichtlich der Nummerirung ein abgeschlossenes Ganze und beginnt daher stets mit N° 1 wobei weiters, stralenförmig ausgehend vom Zwischenbrückenplätze als Centrum der Stadt, auf der rechten Seite der Gassen die ungeraden und auf der linken Seite die geraden Nummern verwendet werden wärend bei Plätzen die Nummern der Reihenfolge nach im Kreise fortlaufen. - 2. Gassen und Strassen welche in gerader Richtung fortlaufen, sind, auch wenn sie bisher verschiedene Namen hatten, in Hinkunft als eine einzige Gasse zu betrachten. 3. Bei der Benennung der verschiedenen Gassen und Strassen wurden nach Möglichkeit die bisherigen Namen beibehalten, solche, welche derzeit keine Bedeutung mehr haben, abgeändert,

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