Pflasterarbeit verhalte, daher die Auszalung obigen Betrages mit dem Ausdrucke der ungenügenden Arbeit beantragt werde. G.R. Pointer modificirt den Sections-Antrag dahin, die Gemeinde solle vorerst dem Rechnungsleger erklären, daß sie bereit sei die erstgelegte Rechnung pr 138 fl 90 xr zu begleichen, wenn er auf etwaige weitere Ansprüche verzichte; im Falle er das nicht gesonnen sei, so solle er seine weiteren Schritte machen. Nachdem noch von mereren Seiten bezeigt wurde, daß die Arbeit wirklich eine schlechtes und ungenügende sei, wird der Antrag der Section mit der vom G.R. Pointer gegebenen Modification angenommen. - Z. 280. 13. G.R. Josef Huber verliest nachstehenden Bericht: „Löblicher Gemeinderat - Nachdem anläßlich eines von H. Winkler eingebrachten Offertes wegen Durchführung einer neuen Häusernumerirung in Steyr dieser Gegenstand in der Gemeinderatssitzung vom 17. November 1876 vertagt worden war, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 23. November 1877 über eine neue Anfrage desselben der Beschluß gefaßt, es sei die
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