des Herrn Ploberger, nicht zur Auszalung gelangte. Die verhängte Ausbesserung dieser Pflasterung geschah bis zum heutigen Tage nicht, und deshalb wurde auch im vorigen Jare eine diesbezügliche, von J. Herle eingereichte Rechnung zurückgewiesen. Die Rechnung pr 138 fl 90 xr befindet sich im Kassaamte. Ob dieselbe endlich ausgezalt werden solle, möge der löbl. Gemeinderat entscheiden. Städt. Bauamt Steyr, am 8. Jänner 1879. Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß die ursprüngliche gelegte Rechnung vom 18. Juli 1877 vom Bauamte mit 138 fl 90 xr adjustirt worden sei, wärend Herle unterm 6. Jänner 1879 eine neue Rechnung pr 215 fl 58 xr vorgelegt habe, in welcher er auch eine 6 % Verzinsung mit 17 fl 53 xr verrechnet habe. Referent stellt sohin namens der Section den Antrag, die von H. Herle, Pflasterermeister in Linz eingereichte Rechnung vom 6. Jänner d.J. abzuweisen, nachdem seinerzeit hieramts die Rechnung im Betrage von 138 f 90 xr richtig gestellt worden, jedoch wegen mangelhaften Arbeit nicht zur Auszalung gelangt sei. Da seit der Herstellung der Pflasterung schon 1 1/2 Jare verstrichen seien, so könne die Section nicht bestimmen wie sich die mangelhafte
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