wird, daß längs der zu verpachtenden Parzelle die Strassenbreite mit 60 Mtr. eingehalten werden muß. Diese Breite würde sodann zum Ausweichen von 2 Wägen hinreichend sein. Städt. Bauamt Steyr am 21. Jänner 1879 Boyacki.“ Der Vorsitzende ersucht den G.R. Reder im Sinne des §. 67 G.St. abzutreten. Hienach stellt Referent namens der Section den Antrag, diese Parzelle im Offertwege auszuschreiben, nachdem laut Bericht des Bauamtes eine Strassenerweiterung daselbst nicht nötig sei, indem zum Ausweichen für 2 Wagen hinreichend Platz vorhanden sei, wenn die Strassenweite mit 6 Mtr. eingehalten werde. G.R. Josef Huber findet die Bemerkung des Bauamtes, daß auf dieser Strasse ein geringer Verker sei, nicht richtig, indem gerade daselbst ein sehr großer Verker stattfinde. Im Übrigen erklärt er sich unter der Bedingung der Einhaltung einer Strassenbreite von 6 Metern, welche zum Ausweichen für 2 Wägen genüge mit dem Sectionsantrage einverstan- den. Der Vorsitzende meint, daß ein 14 tägiger
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