Materiales eine divergirende Ansicht bestehe; die Direktion der Anstalt habe nemlich jetzt, weil im Gebäude Maler und Anstreicherarbeiten vorgenommen worden seien, viel BeheitzungsMaterial gebraucht, als welches sie größtenteils Coaks verwende. Die Gemeinde Vorstehung sei diesem starken Verbrauch entgegen getreten und habe geglaubt, daß die Anstalt mit weniger Brennmaterial, zu dessen Beistellung sie allerdings zufolge Gemeinderats Beschluße verpflichtet sei, ihr Auskommen finden könnte. Die Direction habe hinwiederum in einem langen Schreiben darzulegen gesucht, daß diese Verwendung nötig sei. Nachdem nun aber dermalen gegen die Verfügung der Gemeinde von Seite der Direktion keine Beschwerde vorliege, sondern nur ein Ersuchen um die fernere Bewilligung des Beheitzungsmateriales, so habe die Section geglaubt, daß es dem Herrn Bürgermeister in erster Linie überlassen werden solle, hierüber selbst eine Verfügung zu treffen und diese Anzeige lediglich zur Kenntnis zu nemen, wärend nach dem Amtsberichte der Gemeinderat um Abgabe eines Urteils ersucht werde. G.R. Ploberger bemerkt, die Gemeinde
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