gegenwärtig, obwol ein sehr kleiner Was- serstand sei, die Überzeugung verschaffen kön- ne, daß alles weggeschwemmt werde. G.R. Pointer färt fort, daß gerade die Secti- on beantragt habe, es sei seitens der Bausection hierüber ein Augenschein vorzunemen: Wenn aber der Bericht des G.R. Huber heute schon als maßgebend betrachtet werde, so sei er auch damit einverstanden, daß schon heute über den Gegenstand abgestimmt werde. G.R. Josef Huber stellt den bestimmten An- trag, es sei die Belassung der Aborte zu gestatten, ohne daß noch eine weitere Com- mission hierüber abzuhalten sei. Dieser Antrag wird angenommen. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß die Ge- meinde-Vorstehung wol ebenso in Kennt- nis des Bestandes sein dürfte, wie G.R. Huber, stellt die Übelstände nochmals dar und erklärt, daß sich die Gemeindevorstehung daher vorbehalte, über diesen Gegenstand seinerzeit zu entscheiden. 5. G.R. Pointner fürt an, daß zwischen der Versuchsanstalt und der Gemeinde Vorste- hung hinsichtlich des Bezuges des Beheitzungs-
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