eines neuen reconstruirt habe, der von Seite der Gemeinde Vorstehung beanständet worden sei, nachdem hiezu keine Bewilligung eingeholt worden sei; ob für die früheren Aborte eine Bewilligung seinerzeit eingeholt worden sei, wisse er nicht. Gegen diese Verfügung habe nun die Waffen-Fabrik einen Rekurs eingebracht, den Referent verlesen will, worüber aber der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rücksicht auf den zu stellenden SectionsAntrag von dessen Vorlesung Umgang genommen werden könnte, wornach Referent namens der Section den Antrag stellt, diese Angelegenheit der Bausection zur Vorname eines Augenscheines und weiterer Berichterstattung abzutreten. G.R. Josef Huber betont, daß dieser Gegenstand der Bausection ohnehin vollkommen bekant sein dürfte; die betreffenden Aborte seien nach allen Vorschriften ausgefürt, und befinden sich directe an der Wasser-Mauer, so daß die Abfälle unmittelbar ins Wasser fallen; er glaube daher, daß eine weitere Kommission überflüssig sei, und daß man die Sache so belassen könne, wie hingegenwärtig gestaltet sei, daher auf die Beseitigung nicht einzugehen wäre.
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