gewären, ihm eher ein Hindernis seien, er möchte daher wol befürworten, daß die Anschaffung eines Seitengewers beschlossen werde, was für eines sei eben Sache des Gemeinderates. Wenn das von der Section beantragte Säbelbayonett den Anforderungen entspreche, so möge man selbes einfüren, er möchte nur beantragen, daß die alten Säbeln unter allen Umständen beseitigt würden. G.R. Ploberger empfielt den Sectionsantrag zur Anname, nachdem dieser für die Gemeinde auch am billigsten komme. G.R. Schachinger schließt sich gleichfalls dem Sectionsantrage an und weiß darauf hin, daß auch bei dem Militär das Bayonett das Seitengewer bilde. G.R. Peyrl fragt, ob nicht für den Fall, daß das Säbel-Bayonett als Seitengewer eingefürt würde, es möglich wäre, dasselbe etwas länger zu gestalten, worüber G.R. Holub bemerkt, daß längere Bayonette unpraktisch seien, was sich hinsichtlich der im Jahre1867 eingefürten Bayonette, die um 4 Zoll länger gewesen seien bewärt habe, daher selbe alle in den siebziger Jaren zur Umgestaltung gebracht, auf 18" Länge verkürzt worden seien.
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