sich diese Kosten pr Stück auf 3 Gulden, mit- hin für die vorhandenen 7 Stück Ge- were auf 21 fl belaufen würden. Weiters beert sich das Amt ein Schrei- ben der öst. Waffen-Fabriks-Gesell- schaft betreffend die Lieferung von nen Geweren in Vorlage zu brin- gen. - Schließlich sei noch auf § 10 der Dienstes-Instruction hingewiesen, wornach das Feuergewer einen Be- standteil der Ausrüstung des ein- zelnen Wachmannes bildet, daher im Falle der Reconstruirung der vor- handenen Gewere sich mit Rücksicht auf den Stand von 10 Wachmännern /: den Inspector und Gefangen Auf- seher nicht mitgerechnet :/ ein Abgang von 3 Geweren zeigen würde. Ein Stück der vorhandenen Gewere, sowie ein Karabiner sammt Bayonett wird zur Besichtigung vorgelegt. Steyr am 23. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß hinsichtlich der Ausbesserung der vorhandenen Gewere ein schriftliches Gutachten der Waffen- Fabriks-Direktion vorliege, nach wel- chen selbe hiefür pr Stück 3 fl berechne. Die Gewere seien aber so schadhaft, daß selbst um dieses Geld schade wäre. - Referent verliest sodann ein zweites Schreiben der Waffenfabrik, mit wel- chem
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