Ratsprotokoll vom 31. Jänner 1879

sich diese Kosten pr Stück auf 3 Gulden, mithin für die vorhandenen 7 Stück Gewere auf 21 fl belaufen würden. Weiters beert sich das Amt ein Schreiben der öst. Waffen-Fabriks-Gesellschaft betreffend die Lieferung von nen Geweren in Vorlage zu bringen. - Schließlich sei noch auf § 10 der Dienstes-Instruction hingewiesen, wornach das Feuergewer einen Bestandteil der Ausrüstung des einzelnen Wachmannes bildet, daher im Falle der Reconstruirung der vorhandenen Gewere sich mit Rücksicht auf den Stand von 10 Wachmännern /: den Inspector und Gefangen Aufseher nicht mitgerechnet :/ ein Abgang von 3 Geweren zeigen würde. Ein Stück der vorhandenen Gewere, sowie ein Karabiner sammt Bayonett wird zur Besichtigung vorgelegt. Steyr am 23. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent bemerkt hiezu, daß hinsichtlich der Ausbesserung der vorhandenen Gewere ein schriftliches Gutachten der WaffenFabriks-Direktion vorliege, nach welchen selbe hiefür pr Stück 3 fl berechne. Die Gewere seien aber so schadhaft, daß selbst um dieses Geld schade wäre. - Referent verliest sodann ein zweites Schreiben der Waffenfabrik, mit welchem

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