zu ersuchen sei - 3. Am Festtage das ist am 24. April, sei die Stadt zu beflaggen, in welcher Richtung ein Aufruf an die Bevölkerung zu erlassen sei. An demselben sei weiters ein Festgottesdienst abzuhalten, zu welchem die Spit- zen der hiesigen Behörden, sowie das Bürgerkorps einzuladen u. um dessen Veranstaltung das Stadt- pfarramt zu ersuchen sei. 5. Am Abende des Festtages habe ein Festconzert stattzufinden und seien wegen Mitwirkung hie- bei die hiesigen Vereine Liedertafel, Kränzchen, Gesellschaft der Musik- freunde und Damen-Verein von der Gemeinde zu ersuchen. - Die Einladung zu diesem Concerte habe mit Pla- caten zu erfolgen, und sei der Ein- tritt, dessen Reinerträgnis dem im Puncte 7 erwänten humani- tären Zwecke zuzuwenden sei, mit 60 xr. Person zu bestimmen ohne diesfalls der Großmut Schran- ken zusetzen. Die weitere Durchfürung dieser Angelegen- heit überneme das Comité. - 6. Es sei ein Betrag von 300 fl aus der Stadtkassa zu widmen, der an sämmtliche, von einem
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