zu ersuchen sei - 3. Am Festtage das ist am 24. April, sei die Stadt zu beflaggen, in welcher Richtung ein Aufruf an die Bevölkerung zu erlassen sei. An demselben sei weiters ein Festgottesdienst abzuhalten, zu welchem die Spitzen der hiesigen Behörden, sowie das Bürgerkorps einzuladen u. um dessen Veranstaltung das Stadtpfarramt zu ersuchen sei. 5. Am Abende des Festtages habe ein Festconzert stattzufinden und seien wegen Mitwirkung hiebei die hiesigen Vereine Liedertafel, Kränzchen, Gesellschaft der Musikfreunde und Damen-Verein von der Gemeinde zu ersuchen. - Die Einladung zu diesem Concerte habe mit Placaten zu erfolgen, und sei der Eintritt, dessen Reinerträgnis dem im Puncte 7 erwänten humanitären Zwecke zuzuwenden sei, mit 60 xr. Person zu bestimmen ohne diesfalls der Großmut Schranken zusetzen. Die weitere Durchfürung dieser Angelegenheit überneme das Comité. - 6. Es sei ein Betrag von 300 fl aus der Stadtkassa zu widmen, der an sämmtliche, von einem
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2