Besichtigung und Vorname der weite- ren Erhebungen zuzuweisen. Wird angenommen. - Z. 36. /: Vice-Bürgermeister Gschaider tritt für den folgenden Punct gemäß §. 67. G.St. ab und übergiebt den Vorsitz dem G.R. Pointner :/ 25. /: Unter dem Vorsitze des G.R. Pointner :/ G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. - Laut bei- liegendem Protocoll vom 28. Februar 1853 wurde seitens der Gemeinde Steyr das Jagdrecht auf dem ihr zur Aus- übung der Jagd zugewiesenen Grund- besitze an H. Franz Kiderle, kk. Notar vom 1. März 1853 bis Ende Juni 1859 um den järlichen Pachtschilling von 5 fl unter den darin vereinbarten Be- dingungen verpachtet. Dieser Pacht wurde mit Gemeinderats Beschluß vom 16. April 1858 vom 1. Juli 1859 ab auf weitere 9. Jare, und mit Gemeinde- rats-Beschluß vom 15. May 1868 auf weitere 6 Jare unter den bisherigen Bedingungen verlängert. Noch wä- rend der Dauer dieser Pachtzeit hat Herr Kiderle haut Eingabe vom 28. März 1870 in ½ sein Pachtverhältnis mit Genemigung der Gemeinde Steyr auf Herrn Josef Werndl auf die Dauer der
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