meinde-Vertretung betreff einer dortigen Information Seitens eines von ihr Delegirten bis zum Zeitpunkte der und giltigen Feststellung des Statuts für beide Anstalten kein Hindernis entgegen zu stellen, muß jedoch daran festhalten, daß vorerst fallweise dessen Bewilligung zu einer solchen Inspizierung der Versuchsanstalt unter Nennung des dazu Delegirten im vorgeschriebenen Dienstwege erwirkt werde. Über die in solchen Fällen von der kk. Statthalterei abzugebende Wolmeinung über die objective Haltung des GemeinderatsDelegirten gegenüber der Versuchsanstalt und Fachschule wird das hohe HandelsMinisterium nicht säumen, die gewünschte Besichtigung unter Intervention und in Gegenwart des vom Handels-Ministerium für diese Anstalt bestellten Inspectors zu gestatten, wovon ich mich beere, den Herrn Bürgermeister in kenntnis zu setzen. Linz am 25. Dezember 1878. für den k. Statthalter, L. Metternich.“ Referent verliest sohin den Sections-Antrag, welcher lautet: „Die Section beantragt die Vertagung dieser Angelegenheit auf einen späteren Zeitpunkt und begründet diesen Antrag damit: 1. Mit dem Erlasse des h. HandelsMinisteriums vom 24. August 1878. Z. 22893, intimirt mit dem Statthalter Erlasse
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2