meinde-Vertretung betreff einer dorti- gen Information Seitens eines von ihr Delegirten bis zum Zeitpunkte der und giltigen Feststellung des Statuts für bei- de Anstalten kein Hindernis entgegen zu stellen, muß jedoch daran festhalten, daß vorerst fallweise dessen Bewillig- ung zu einer solchen Inspizierung der Versuchsanstalt unter Nennung des da- zu Delegirten im vorgeschriebenen Dienstwege erwirkt werde. Über die in solchen Fällen von der kk. Statthalte- rei abzugebende Wolmeinung über die objective Haltung des Gemeinderats- Delegirten gegenüber der Versuchsan- stalt und Fachschule wird das hohe Handels- Ministerium nicht säumen, die gewünschte Besichtigung unter Intervention und in Gegenwart des vom Handels-Ministe- rium für diese Anstalt bestellten In- spectors zu gestatten, wovon ich mich beere, den Herrn Bürgermeister in kenntnis zu setzen. Linz am 25. Dezem- ber 1878. für den k. Statthalter, L. Metternich.“ Referent verliest sohin den Sections-Antrag, wel- cher lautet: „Die Section beantragt die Vertagung dieser Angelegenheit auf einen späteren Zeitpunkt und begründet diesen Antrag damit: 1. Mit dem Erlasse des h. Handels- Ministeriums vom 24. August 1878. Z. 22893, intimirt mit dem Statthalter Erlasse
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