Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1879

der Gemeinde-Vorstehung in keiner Weise erfolgt ist. Hinsichtlich der weiters gefallenen Äusserung, es würde der von der Gemeinde bewilligte einmalige Beitrag vom 1000 fl für die erste Einrichtung der VersuchsWerkstätte jedenfalls schon arg überschritten sein, erlaubt sich das Amt weiters anzuführen, daß laut Beilage hiefür bis nun 991 fl 76 xr ausgegeben wurden, daher sogar noch ein Betrag von 8 fl 24 xr noch nicht verausgabt ist. Indem das Amt im vorstehenden nachgewiesen zu haben glaubt, daß die Gemeinde Vorstehung sich bisher stricte innerhalb der ihr durch Gemeinderats-Beschlüsse gesetzten Grenzen gehalten, und nur dieselben ausgefürt hat, erlaubt es sich weiters zu bemerken, daß eine Berichterstattung über die bisherige Tätigkeit der k.k. Versuchs-Anstalt und den Nutzen, der selbe der Gemeinde gebracht habe, wol nicht Sache des Amtes sein kann und daher hierüber eine Äußerung abzugeben dasselbe nicht in der Lage ist. Dasselbe hat sich aber mit Schreiben vom 27. Dezember 1878 Z. 13146 in dieser Beziehung an die Direction der Anstalt mit dem Ersuchen

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