Maßregel wegen der zalzeichen, für die Wach- organe sich hieraus ergebenden Kollisionen ganz unpraktisch wäre. Es habe sich gezeigt, daß im ganzen Jahre 1848 von der Wache 50 Anzeigen wegen Überschreitung der Sperrstun- de stattgefunden hätten. Die Sache sei daher mit Rücksicht auf die viele Gastgewerbe nicht so fürchterlich, als sie häufig geschildert werde; übrigens solle man es dem Bürger- meister nicht oktroyren, in welcher Weise er die Bestimmung hinsichtlich der Sperr- stunde handhaben wolle. G.R. Peyrl bemerkt, es sei wol richtig, daß G.R. Dr. Hochhauser sich gegen die Wiederein- führung der Abschaffung ausgesprochen habe; aber wie komme der Wirt dazu gestraft zu werden, was ihm auch um so mehr wehe tue, als die Strafe im Widerholungsfalle sich verdopple. G.R. Ploberger hebt hervor, daß eben viele Beiseln seien, welche die ganze Nacht offen seien; er sei noch nie wegen Überschrei- tung der Sperstunde gestraft worden. G.R. Peyrl giebt dem Wunsche Ausdruck, daß derartige Anzeigen der städt. Gewölbe- und Feuerwache immer begründet sein mögen.
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