Ratsprotokoll vom 10. Jänner 1879

des früher bestandenen Usus gebeten habe, nach welchem die Wache nach Ablauf der Sperrstunde habe abschaffen müssen; - dieses Gesuch sei damals abweislich beschieden worden. Nachdem nun aber auch die Gewölbe- und Feuerwächter das Recht hätten, Anzeigen wegen Überschreitungen der Sperrstunde zu machen, so sollten dieselben auch angewiesen werden, in die betreffenden Localitäten zu gehen, sich von der Anwesenheit von Gästen zu überzeugen und gegen dieselben mit der Abschaffung vorzugehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß die Gewölbewächter, welche eine Überschreitung der Sperrstunde warnemen, hievon vorerst der Sicherheitswache die Anzeige zu erstatten hätten, und daß erst auf Grund dessen Amt gehandelt werde. Was die vom Vorredner beantragte Wiedereinfürung der Abschaftung der Gäste betreffe, so gehöre es wol zunächst zum übertragenen Wirkungskreis des Bürgermeisters zu verfügen, in welcher Weise er diese gesetzliche Bestimmung durchführen wolle; nur mache er aufmerksam, daß G.R. Peyrl bereits einmal bei einer Sections-Sitzung die selbe Frage aufgeworfen habe und damals vom G.R. Dr. Hochhauser, der die Geschäftsführung der Gemeinde gewiß aus eigener Anschauung genug kenne, widerlegt worden sei, daß die Einführung einer solchen

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