Auftrag wegen Überwachung der Gasthäuser hinsichtlich der Einhaltung der Sperrstunde hätten; er habe schon merseitig die Erfa- rung gemacht und Beschwerden darüber gehört, daß in dieser Beziehung unrichtige Anzeige gemacht worden seien. Der Vorsitzende erwiedert, daß diese Wächter für ihren Dienst beeidet seien und daß man daher Anzeigen von ihnen auch Glau- ben schenken müsse. G.R. Pointner hebt hervor, daß laut den eben vorgelesenen Amtsberichten im abgelaufe- nen Jahre 1848 von der Sicherheits Wache im ganzen 50 und von der Gewölbe u. Feu- erwache 20 Gastwirte angezeigt worden seien, eine Zal, die mit Rücksicht auf die vielen Gastgewerbe in Steyr für ein gan- zes Jahr wol eine sehr kleine sei. Übri- gens halte er dafür, daß ein Gewölbe- und Feuerwächter, welcher in seinem Dienste Kenntnis von der Überschreitung der Sperr- stunde erlange, hievon die Wache ver- ständigen solle, welche dann erst Amt zu handeln habe, nachdem sonst manchmal Gehässigkeiten im Spiele sein könnten. G.R. Peyrl fürt an, daß er vor 2 Jahren eine Eingabe an die Gemeinde gerichtet habe, worin er um Wiedereinfürung
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