und gegen 3 Mann wegen Pflichtverletzung im Nachdienste, darunter gegen einen mit gleichzeitigen Lönungsabzuge verhängt wurde. Ausserdem haben im Jahre 1878 7 Mitglieder ihr Dienstesverhältnis durch Kündigung freiwillig gelöst. - Steyr am 3. Jänner 1879 Iglseder.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 164. G.R. Anton v. Jäger stellt anschliessend daran die Frage, welche Ansprüche ein im Dienste verunglückter Gewölbe und Feuerwächter an die Gemeinde habe. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß in der Instruction derselben eine bestimmte Norm hierüber wol nicht enthalten sei, daß es aber in den allgemeinen Gesetzen begründet erscheine, daß selbe die Gemeinde erhalten müße. Bei der Sicherheitswache sei es durch deren Instruction vorgesorgt, daß derselbe, im Falle er im Dienste verunglücke, von der Gemeinde gänzlich verpflegt und erhalten werde. Es würde sich daher darum handeln, ob nicht auch eine änliche Bestimmung hinsichtlich der Gewölbe Feuerwach getroffen werden solle. G.R. Peyrl möchte sich die Frage erlauben, ob die Gewölbe Feuerwächter, auch einen
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