G.R. Holub giebt hiezu seiner Ansicht Ausdruck, daß bei dem Umstande, als gerade jetzt die Ein- führung des telegrafischen Signalisirungs- Apparates im Zuge sei, auch dieses Wachzim- mer hiemit in Verbindung gebracht wer- den solle und es dann vielleicht tunlich wä- re, beim Hornsignalisten der Feuerwehr nur ein Glocken-Alarmsignal anzubringen, worüber sich mit der Feuerwehr ins Ein- vernemen gesetzt worden könnte; es wurde dann hiedurch die unmittelbare Korrespondenz für den exponirten Wachposten mit den Türmern und dem Rathause ermög- licht. G.R. Mayr frägt, ob es dann definitiv bestimmt sei, daß der Bezirks Posten da- hin komme, worüber demselben bedeutet wird, daß dieses ja eben vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Der Vorsitzende hebt hervor, daß sich wegen Wiederauflassung der, vom Gemeinderate bereits beschlossenen Errichtung eines Sig- nalisirungs-Apparates beim Kommando- Hornsignalisten der Feuerwer jedenfalls mit der Feuerwer ins Einverneinen gesetzt werden müßte, ob sie mit einem bloßen Glockensignale allein zufrieden sei, da bekanntlich die Feuerwehr einen großen Wert auf die Errichtung dieses Apparates
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