G.R. Holub giebt hiezu seiner Ansicht Ausdruck, daß bei dem Umstande, als gerade jetzt die Einführung des telegrafischen SignalisirungsApparates im Zuge sei, auch dieses Wachzimmer hiemit in Verbindung gebracht werden solle und es dann vielleicht tunlich wäre, beim Hornsignalisten der Feuerwehr nur ein Glocken-Alarmsignal anzubringen, worüber sich mit der Feuerwehr ins Einvernemen gesetzt worden könnte; es wurde dann hiedurch die unmittelbare Korrespondenz für den exponirten Wachposten mit den Türmern und dem Rathause ermöglicht. G.R. Mayr frägt, ob es dann definitiv bestimmt sei, daß der Bezirks Posten dahin komme, worüber demselben bedeutet wird, daß dieses ja eben vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Der Vorsitzende hebt hervor, daß sich wegen Wiederauflassung der, vom Gemeinderate bereits beschlossenen Errichtung eines Signalisirungs-Apparates beim KommandoHornsignalisten der Feuerwer jedenfalls mit der Feuerwer ins Einverneinen gesetzt werden müßte, ob sie mit einem bloßen Glockensignale allein zufrieden sei, da bekanntlich die Feuerwehr einen großen Wert auf die Errichtung dieses Apparates
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