Gewölbe mit Nebenlokalitäten besitzt, und sich gesprächsweise bereit erklärt hat, im Falle eines Wechsels die Gemeinde vorzugsweise zu berücksichtigen. Nach allen Gesagten dürfte es sich daher empfelen, vorläufig einen Versuch mit der Exponirung eines regelmässig abzulösenden Bereitschafts-Postens zu machen, und zu diesem Zwecke das Gewölbe des Herrn Mitter in Pacht zu nemen, indem im Falle der Anname dieses Antrages sich die nötigen Erfarungen über die Zweckmässigkeit der getroffenen Maßregeln gesammelt, und auf Grund derselben nach Ablauf einer entsprechenden Zeit eine definitive Organisation die ses Bezirks-Postens verfügt werden könnte. Steyr am 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, das von H. Johann Mitter offerirte Locale vorläufig zur versuchsweisen Unterbringung der, mit der Exponirung eines regelmäßig abzulösenden Bereitschaftspostens erforderlichen Mannschaft mit 80 fl zu mieten, jedoch sei dasselbe heitzbar herzustellen. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. Z. 323 praes, 48 und 222.
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