Gewölbe mit Nebenlokalitäten besitzt, und sich gesprächsweise bereit erklärt hat, im Falle eines Wechsels die Ge- meinde vorzugsweise zu berück- sichtigen. Nach allen Gesagten dürf- te es sich daher empfelen, vorläufig einen Versuch mit der Exponirung eines regelmässig abzulösenden Bereit- schafts-Postens zu machen, und zu diesem Zwecke das Gewölbe des Herrn Mitter in Pacht zu nemen, indem im Falle der Anname dieses Antra- ges sich die nötigen Erfarungen über die Zweckmässigkeit der ge- troffenen Maßregeln gesammelt, und auf Grund derselben nach Ab- lauf einer entsprechenden Zeit eine definitive Organisation die ses Bezirks-Postens verfügt wer- den könnte. Steyr am 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, das von H. Johann Mitter offe- rirte Locale vorläufig zur versuchsweisen Unterbringung der, mit der Exponirung eines regelmäßig abzulösenden Bereit- schaftspostens erforderlichen Mannschaft mit 80 fl zu mieten, jedoch sei dasselbe heitzbar herzustellen. Der Antrag der Section wird einstimmig ange- nommen. Z. 323 praes, 48 und 222.
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