ein kleines Zimmer mit einem Fenster gegen die Mittergasse zur Verfügung welches 3.8 Mtr lang, 2.6 Mtr breit und 2.62 M. hoch ist, und wofür dersel- be 40 fl verlangt. Dasselbe ist aber gegen die Mittergasse auf eine Höhe von 1.2 Mtr sehr naß, und daher als Schlafzimmer wol nicht geeignet. Wenn der Bezirksposten nur ein auswär- tiger Bereitschaftsposten sein soll, so daß also die denselben bildende Mann- schaft regelmäßig abgelöst wird, so wür- de sich das Amt unbedingt für die Mie- te des von Herrn Mitter offerirten Gewölbes aussprechen, welches den Anforderungen an ein Wachlokale in jeder Richtung entspricht. Sollte der Bezirksposten aber, wie dieses wol eigentlich in der Natur der Sache liegt eine ordentliche Filiale der Wache wer- den, was einen Stand desselben mit wenigstens 3 Mann, und daher auch die Acquirirung eines separaten Schlafzimmers voraussetzt, so wür- de bei dem Umstand, als das von H. Mitter offerirte Zimmer den nötigen Anforderungen nicht entspricht, auch mit dem Gewölbe allein das Auslan- gen nicht gefunden werden können, in welcher Beziehung jedoch bemerkt wird, daß H. Mitter daselbst mehrere
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