ein kleines Zimmer mit einem Fenster gegen die Mittergasse zur Verfügung welches 3.8 Mtr lang, 2.6 Mtr breit und 2.62 M. hoch ist, und wofür derselbe 40 fl verlangt. Dasselbe ist aber gegen die Mittergasse auf eine Höhe von 1.2 Mtr sehr naß, und daher als Schlafzimmer wol nicht geeignet. Wenn der Bezirksposten nur ein auswärtiger Bereitschaftsposten sein soll, so daß also die denselben bildende Mannschaft regelmäßig abgelöst wird, so würde sich das Amt unbedingt für die Miete des von Herrn Mitter offerirten Gewölbes aussprechen, welches den Anforderungen an ein Wachlokale in jeder Richtung entspricht. Sollte der Bezirksposten aber, wie dieses wol eigentlich in der Natur der Sache liegt eine ordentliche Filiale der Wache werden, was einen Stand desselben mit wenigstens 3 Mann, und daher auch die Acquirirung eines separaten Schlafzimmers voraussetzt, so würde bei dem Umstand, als das von H. Mitter offerirte Zimmer den nötigen Anforderungen nicht entspricht, auch mit dem Gewölbe allein das Auslangen nicht gefunden werden können, in welcher Beziehung jedoch bemerkt wird, daß H. Mitter daselbst mehrere
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