Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 10. Jänner 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protocoll über die I. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 10. Jänner 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton Mayr Franz Wickhoff Schrittführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Begin der Sitzung 8 1/4 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mitteilungen 2. Wal zweier Vertrauensmänner in die Pferde-
Raths-Protocoll über die I. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 10. Jänner 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Carl Holub Georg Pointner Josef Reder Josef Huber Johann Redl Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Anton Mayr Franz Wickhoff Schrittführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Begin der Sitzung 8 1/4 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mitteilungen 2. Wal zweier Vertrauensmänner in die Pferde-
Assent-Commission. 3. Beschlußfaßung wegen Feier des 25. Jahrestages der Vermälung des Allerhöchsten Herrscherpaares. I. Section. 4. Statthalterei Erlass wegen Aufname der Frau Christine Pfister sammt Kinder in den Gemeinde Verband. 5. Gesuch des H. Franz Kopf um Erteilung des Burgerrechtes. 6. 7. 8. Amtsbericht wegen Creirung eines BezirksPostens der städt. Sicherheits-Wache und Offerte wegen Local-Vermietung hinzu. 9. Recurs des H. Leopold Kindlmann wider die Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung pto Entfernung seiner Holzlage. 10. Amtsbericht über die Tätigkeit der städt. Sicherheits-Wache im Jahre 1878. 11. Amtsbericht über die Tätigkeit der städt. Gewölbe- und Feuerwache im Jahre 1878. 12. 13. Amtsbericht in Angelegenheit der k.k. Versuchsanstalt und Erlaß der kk. Statthalterei. II. Section 14. Gesuch des H. Ferdinand Mayr um Überlassung des Stadt-Teaters für die Saison 1879/80. 15. Protocoll über die Versteigerung des Verschleißgewölbes N° 3 beim Bürgerspitale. 16. Eingabe des H. Leopold Pumsenberger pto Kündigung des Verschleißgewölbes N° 5 an der Schloßmauer. 17. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes an der Ennsleiten.
Assent-Commission. 3. Beschlußfaßung wegen Feier des 25. Jahrestages der Vermälung des Allerhöchsten Herrscherpaares. I. Section. 4. Statthalterei Erlass wegen Aufname der Frau Christine Pfister sammt Kinder in den Gemein- de Verband. 5. Gesuch des H. Franz Kopf um Erteilung des Burgerrechtes. 6. 7. 8. Amtsbericht wegen Creirung eines Bezirks- Postens der städt. Sicherheits-Wache und Of- ferte wegen Local-Vermietung hinzu. 9. Recurs des H. Leopold Kindlmann wider die Entscheidung der Gemeinde-Vorstehung pto Entfernung seiner Holzlage. 10. Amtsbericht über die Tätigkeit der städt. Sicher- heits-Wache im Jahre 1878. 11. Amtsbericht über die Tätigkeit der städt. Ge- wölbe- und Feuerwache im Jahre 1878. 12. 13. Amtsbericht in Angelegenheit der k.k. Versuchsanstalt und Erlaß der kk. Statthalterei. II. Section 14. Gesuch des H. Ferdinand Mayr um Überlas- sung des Stadt-Teaters für die Saison 1879/80. 15. Protocoll über die Versteigerung des Ver- schleißgewölbes N° 3 beim Bürgerspitale. 16. Eingabe des H. Leopold Pumsenberger pto Kündigung des Verschleißgewölbes N° 5 an der Schloßmauer. 17. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes an der Ennsleiten.
18. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes auf dem Kolanger. 19. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Ort beim Hause N° 51. 20. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Ennsdorf beim Hause N° 279. 21. Amtsbericht wegen Verpachtung des ebener- digen rechtsseitigen Verkaufslocales im Neutorgebäude. 22. Amtsbericht wegen Verpachtung des eben- erdigen linksseitigen Verkaufslocales im Neutorgebäude. 23. Amtsbericht wegen Verpachtung einer städt. Grundparzelle in Reichenschwall beim Hause N° 192. 24. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Reichenschwall beim Hause N° 212. 25. Amtsbericht wegen Verpachtung des städt. Jagdrechtes. 26. Amtsbericht über die Bierausfuhr im Jahre 1878 und wegen Abfindung mit hiesigen Brauern. III Section 27. Sectionsbericht pto Veräußerung eines städt. Nußbaumes in Ort. 28. Zuschrift der Gasfabriks-Direction pto Her- stellung der Gasbeleuchtung in Ort. 29. Kostenvoranschlag für die Herstellung der Uferschlacht oberhalb der Neubrücke. 30. Offert für die Holzlieferung.
18. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes auf dem Kolanger. 19. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Ort beim Hause N° 51. 20. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Ennsdorf beim Hause N° 279. 21. Amtsbericht wegen Verpachtung des ebenerdigen rechtsseitigen Verkaufslocales im Neutorgebäude. 22. Amtsbericht wegen Verpachtung des ebenerdigen linksseitigen Verkaufslocales im Neutorgebäude. 23. Amtsbericht wegen Verpachtung einer städt. Grundparzelle in Reichenschwall beim Hause N° 192. 24. Amtsbericht wegen Verpachtung eines städt. Grundes in Reichenschwall beim Hause N° 212. 25. Amtsbericht wegen Verpachtung des städt. Jagdrechtes. 26. Amtsbericht über die Bierausfuhr im Jahre 1878 und wegen Abfindung mit hiesigen Brauern. III Section 27. Sectionsbericht pto Veräußerung eines städt. Nußbaumes in Ort. 28. Zuschrift der Gasfabriks-Direction pto Herstellung der Gasbeleuchtung in Ort. 29. Kostenvoranschlag für die Herstellung der Uferschlacht oberhalb der Neubrücke. 30. Offert für die Holzlieferung.
IV. Section 31. Eingabe der Bürgerschul-Direction um mehrerre Anschaffungen für eine errichtete Parallel-Classe. Der Vice-Bürgermeister eröffnet, die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister wol seine Amtstätigkeit bereits wieder aufgenommen habe, aber sich noch nicht in der Lage sehe. Die heutige Sitzung zu leiten, daher er ihn ersucht habe, die Leitung an seiner Statt zu übernemen; er macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Einen Erlaß des Landes-Ausschusses, welcher lautet: „13,135. - An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Der Landesausschuß findet den vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung am 20. Dezember 1878 gefaßten Beschluß, zur Deckung des Abganges in dem Gemeinde Haushalte im Jahre 1879 eine Umlage von 60% auf die directen Steuern und einen 30 % igen Zuschlag zur Verzerungssteuer einzuheben, zu genemigen, weil den gesetzlichen Vorschriften entsprochen worden ist, und weil gegen diesen Beschluß auch keine Einwendung eingebracht worden sind. Die erfolgte Genemigung obiger Umlage resp. obigen Zuschlages ist in der Gemeinde zu verlautbaren. -
IV. Section 31. Eingabe der Bürgerschul-Direction um mehrer- re Anschaffungen für eine errichtete Paral- lel-Classe. Der Vice-Bürgermeister eröffnet, die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister wol seine Amtstätigkeit bereits wieder aufgenommen habe, aber sich noch nicht in der Lage sehe. Die heutige Sitzung zu leiten, daher er ihn er- sucht habe, die Leitung an seiner Statt zu über- nemen; er macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Einen Erlaß des Landes-Ausschusses, wel- cher lautet: „13,135. - An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Der Landesausschuß fin- det den vom Gemeinderate der Stadt Steyr in der Sitzung am 20. Dezember 1878 ge- faßten Beschluß, zur Deckung des Abganges in dem Gemeinde Haushalte im Jahre 1879 ei- ne Umlage von 60% auf die directen Steu- ern und einen 30 % igen Zuschlag zur Ver- zerungssteuer einzuheben, zu genemigen, weil den gesetzlichen Vorschriften entspro- chen worden ist, und weil gegen diesen Beschluß auch keine Einwendung eingebracht worden sind. Die erfolgte Genemigung obiger Umlage resp. obigen Zuschlages ist in der Gemeinde zu verlautbaren. -
Die mit dem Berichte vom 23. Dezember 1848 Z. 13289 vorgelegten Akten folgen zurück. Vom ob. österr. Landes-Ausschusse Linz am 30. Dezember 1878 – für den Landes- hauptmann: Dr. Teßler.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 146. b. Eine Zuschrift des städt. Ingenieurs, mit welcher derselbe seinen Dank für die Er- höhung seiner Bezüge und Einreichung in die 9te Rangklasse Ausdruck gibt. Zur Kenntnis. Z 8/praes. c. Eine Zuschrift des Armenball-Comités, welche lautet: „Löblicher Gemeinderat. - Hiemit beehrt sich das ergebenst gefertigte Armenball-Comité den löbl. Gemeinde- Rat zur gütigen Teilname an dem am 21. Jänner 1879 zu veranstaltenden Ar- menball, dessen Reinerträgnis dem hiesigen Armenfonde gewidmet ist mit der Bitte höflichst einzuladen, dieses humanitäre Fest durch zalreiches Er- scheinen freundlichst unterstützen zu wollen. Die Einladungskarten für die P. T. Herren Mitglieder des löbl. Gemeinderates liegen bei. Steyr am 3. Jänner 1879 für das Armenball- Comité, der Obmann, Franz Hofmann, der Schriftführer. L. A. Iglseder. Die Verteilung der Einladungen erfolgt, und ersucht der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeinderates, möglichst zalreich bei
Die mit dem Berichte vom 23. Dezember 1848 Z. 13289 vorgelegten Akten folgen zurück. Vom ob. österr. Landes-Ausschusse Linz am 30. Dezember 1878 – für den Landeshauptmann: Dr. Teßler.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 146. b. Eine Zuschrift des städt. Ingenieurs, mit welcher derselbe seinen Dank für die Erhöhung seiner Bezüge und Einreichung in die 9te Rangklasse Ausdruck gibt. Zur Kenntnis. Z 8/praes. c. Eine Zuschrift des Armenball-Comités, welche lautet: „Löblicher Gemeinderat. - Hiemit beehrt sich das ergebenst gefertigte Armenball-Comité den löbl. GemeindeRat zur gütigen Teilname an dem am 21. Jänner 1879 zu veranstaltenden Armenball, dessen Reinerträgnis dem hiesigen Armenfonde gewidmet ist mit der Bitte höflichst einzuladen, dieses humanitäre Fest durch zalreiches Erscheinen freundlichst unterstützen zu wollen. Die Einladungskarten für die P. T. Herren Mitglieder des löbl. Gemeinderates liegen bei. Steyr am 3. Jänner 1879 für das ArmenballComité, der Obmann, Franz Hofmann, der Schriftführer. L. A. Iglseder. Die Verteilung der Einladungen erfolgt, und ersucht der Vorsitzende die Mitglieder des Gemeinderates, möglichst zalreich bei
diesem zu einem humanitären Zwecke veranstalteten Balle zu erscheinen. - Z. 465. 2. Der Vorsitzende verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Ich ersuche gefälligst veranlassen zu wollen, daß in die gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. April 1873 R.G.Bl. N° 77 pro 1879 für den Stadtbezirk Steyr zu bestellende Pferde-AssentCommission von der Gemeinde-Vertretung 2 Pferdebesitzer als Vertrauensmänner gewält werden. - Für das Jahr 1878 waren die Herren Josef Reder und Franz von Jaeger als Vertrauensmänner bestimmt. Steyr am 27. Dezember 1878. Wansner, Polizei-Commissär.“ G.R. Wenhart stellt den Antrag, es mögen die bisherigen Funktionäre diese Stelle auch für das Jahr 1879 wieder übernemen, welcher Antrag zum Beschluße erhoben wird. - Z. 13564. 3. Der Vorsitzende bringt nachstehende Zuschrift des Bürgermeisters zur Verlesung: „Am 25. April d.J. feiert unser Allerhöchstes Herrscherpaar den 25 Jahrestag seiner Vermälung, und haben zalreiche GemeindeVertretungen und andere Corporationen bereits Beschlüße über loyale Kundgebungen zu dieser Feier gefaßt. Auch die Gemeinde Steyr, welche jederzeit ihre
diesem zu einem humanitären Zwecke ver- anstalteten Balle zu erscheinen. - Z. 465. 2. Der Vorsitzende verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Ich ersu- che gefälligst veranlassen zu wollen, daß in die gemäß §. 6 des Gesetzes vom 16. April 1873 R.G.Bl. N° 77 pro 1879 für den Stadt- bezirk Steyr zu bestellende Pferde-Assent- Commission von der Gemeinde-Vertretung 2 Pferdebesitzer als Vertrauensmänner ge- wält werden. - Für das Jahr 1878 waren die Herren Josef Reder und Franz von Jaeger als Vertrauensmänner bestimmt. Steyr am 27. Dezember 1878. Wansner, Polizei-Commissär.“ G.R. Wenhart stellt den Antrag, es mögen die bisherigen Funktionäre diese Stelle auch für das Jahr 1879 wieder übernemen, welcher Antrag zum Beschluße erhoben wird. - Z. 13564. 3. Der Vorsitzende bringt nachstehende Zuschrift des Bürgermeisters zur Verlesung: „Am 25. April d.J. feiert unser Allerhöchstes Herrscherpaar den 25 Jahrestag seiner Ver- mälung, und haben zalreiche Gemeinde- Vertretungen und andere Corporationen bereits Beschlüße über loyale Kund- gebungen zu dieser Feier gefaßt. Auch die Gemeinde Steyr, welche jederzeit ihre
Anhänglichkeit an unser Kaiserhaus bewiesen hat, soll bei diesem Anlasse mit der Äus- serung ihrer Loyalität nicht zurückblei- ben, und derselben in geeignet erschei- nender Weise sichtbaren Ausdruck ver- leihen, daher ich den löbl. Gemeinderat ersuche, in dieser Beziehung geeignete Beschlüße zu fassen. In formeller Hin- sicht erlaube ich mir den Antrag zu stel- len, es sei diesfalls aus dem löbl. Ge- meinderate ein Comité zu wälen, wel- ches die entsprechenden Anträge in der nächsten Sitzung einzubringen habe. Steyr am 10. Jänner 1879 der Bür- germeister, Cammer.“ G.R. Pointner schlägt die Wal eines Comité von 3 Mitgliedern vor. G.R. Ploberger glaubt, daß heute gleich ein definitiver Beschluß darüber gefaßt wer- den könnte, welche Kundgebung, die wol nur in einem Hochamte bestehen würde, von Seite des Gemeinderates veranstaltet werden solle. Nachdem von mehreren Seiten es als not- wendig bezeichnet worden, ein Comité hierüber Bericht erstatten zu las- sen, werden zu Mitgliedern desselben mit Aklamation die G.R. Dr. Hochhauser, Leopold
Anhänglichkeit an unser Kaiserhaus bewiesen hat, soll bei diesem Anlasse mit der Äusserung ihrer Loyalität nicht zurückbleiben, und derselben in geeignet erscheinender Weise sichtbaren Ausdruck verleihen, daher ich den löbl. Gemeinderat ersuche, in dieser Beziehung geeignete Beschlüße zu fassen. In formeller Hinsicht erlaube ich mir den Antrag zu stellen, es sei diesfalls aus dem löbl. Gemeinderate ein Comité zu wälen, welches die entsprechenden Anträge in der nächsten Sitzung einzubringen habe. Steyr am 10. Jänner 1879 der Bürgermeister, Cammer.“ G.R. Pointner schlägt die Wal eines Comité von 3 Mitgliedern vor. G.R. Ploberger glaubt, daß heute gleich ein definitiver Beschluß darüber gefaßt werden könnte, welche Kundgebung, die wol nur in einem Hochamte bestehen würde, von Seite des Gemeinderates veranstaltet werden solle. Nachdem von mehreren Seiten es als notwendig bezeichnet worden, ein Comité hierüber Bericht erstatten zu lassen, werden zu Mitgliedern desselben mit Aklamation die G.R. Dr. Hochhauser, Leopold
Huber und Peyrl gewält. - Z. 456. I. Section 4. G.R. Pointer erwähnt, daß seinerzeit über das Ansuchen der Frau Christine Pfister der Gemeinderat derselben sammt ihren Kindern Teodor und Johanna die Aufname in den GemeindeVerband von Steyr behufs Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zugesichert habe. Nunmehr sei derselbe laut anher gelangten Statthalterei-Erlasse auf Grund der beigebrachten Entlassung aus dem königl. sächsischen Staatsverbande die österreichische Staatsbürgerschaft wieder verliehen worden, und habe daher die Statthalterei an den Bürgermeister die Aufforderung gerichtet, wegen definitiver Aufname derselben und ihrer genannten Kinder in den Gemeinde Verband von Steyr das weitere zu veranlassen. Referent beantragt sohin namens der Section, die definitive Aufname der Christine Pfister und ihrer Kinder Teodor und Johanna in den Verband der Gemeinde Steyr gegen Erlag der Taxe pr 15 fl zu bewilligen. Beschluß nach Antrag. - Z. 12833. 5. G.R. Pointner verliest das Gesuch des Herrn Franz Köpfl, Fleischselcher und Hausbesitzer N° 136 in Steyrdorf, um Erteilung des Bürgerrechtes, und stellt
Huber und Peyrl gewält. - Z. 456. I. Section 4. G.R. Pointer erwähnt, daß seinerzeit über das Ansuchen der Frau Christine Pfister der Gemein- derat derselben sammt ihren Kindern Teodor und Johanna die Aufname in den Gemeinde- Verband von Steyr behufs Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zugesi- chert habe. Nunmehr sei derselbe laut anher gelangten Statthalterei-Erlasse auf Grund der beigebrachten Entlassung aus dem königl. sächsischen Staatsverbande die österreichische Staatsbürgerschaft wieder verliehen worden, und habe daher die Statthalterei an den Bür- germeister die Aufforderung ge- richtet, wegen definitiver Aufname derselben und ihrer genannten Kinder in den Gemeinde Verband von Steyr das weite- re zu veranlassen. Referent beantragt sohin namens der Section, die definitive Aufname der Christine Pfister und ihrer Kinder Teodor und Johanna in den Verband der Ge- meinde Steyr gegen Erlag der Taxe pr 15 fl zu bewilligen. Beschluß nach Antrag. - Z. 12833. 5. G.R. Pointner verliest das Gesuch des Herrn Franz Köpfl, Fleischselcher und Hausbesitzer N° 136 in Steyr- dorf, um Erteilung des Bürgerrechtes, und stellt
hiezu namens der Section den Antrag auf Gene- migung des Gesuches gegen Erlag der Taxe pr 25 fl. Beschluß nach Antrag. - Z. 6. 7. 8. G.R. Pointner erwähnt, daß über den in der letzten Gemeinderats-Sitzung gefaßten Beschluß auf Kreirung eines Bezirks-Postens der städt. Sicherheitswache in der äußeren Vorstadt 2 Anbote von Localitäten hiefür eingelaufen seien, wel- che Referent verließ und wonach H. David Weigner 2 Gewölbe in seinem Hause N° 229 bei der Steyr, eines um 160 fl, das andere um 200 fl, und even- tuell ein Zimmer hiezu um 40 fl pro Jahr offe- rirt, wärend H. Johann Mitter, ein in seinem Hause N° 240 bei der Steyr befindliches Gewölbe um die Jahresmiete von 80 fl, und eventuell ein Zimmer um jährlich 40 fl der Gemeinde anbietet. Hierauf verliest Referent nachstehenden Amts- bericht: „z.Z. 323 praes. - Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderats-Sitzung vom 20. De- zember 1848 wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache um 2 Mitglie- der zu vermehren und anläßlich dieser Vermerung einen Bezirksposten in der äusseren Vorstadt zu errichten. Zur Durchführung dieses Beschlußes wurde von Seite des Amtes wegen Acquiri¬ rung eines entsprechenden Locales für diesen Posten die nötige Erhebung
hiezu namens der Section den Antrag auf Genemigung des Gesuches gegen Erlag der Taxe pr 25 fl. Beschluß nach Antrag. - Z. 6. 7. 8. G.R. Pointner erwähnt, daß über den in der letzten Gemeinderats-Sitzung gefaßten Beschluß auf Kreirung eines Bezirks-Postens der städt. Sicherheitswache in der äußeren Vorstadt 2 Anbote von Localitäten hiefür eingelaufen seien, welche Referent verließ und wonach H. David Weigner 2 Gewölbe in seinem Hause N° 229 bei der Steyr, eines um 160 fl, das andere um 200 fl, und eventuell ein Zimmer hiezu um 40 fl pro Jahr offerirt, wärend H. Johann Mitter, ein in seinem Hause N° 240 bei der Steyr befindliches Gewölbe um die Jahresmiete von 80 fl, und eventuell ein Zimmer um jährlich 40 fl der Gemeinde anbietet. Hierauf verliest Referent nachstehenden Amtsbericht: „z.Z. 323 praes. - Löblicher Gemeinderat. In der Gemeinderats-Sitzung vom 20. Dezember 1848 wurde der Beschluß gefaßt, die städt. Sicherheitswache um 2 Mitglieder zu vermehren und anläßlich dieser Vermerung einen Bezirksposten in der äusseren Vorstadt zu errichten. Zur Durchführung dieses Beschlußes wurde von Seite des Amtes wegen Acquiri¬ rung eines entsprechenden Locales für diesen Posten die nötige Erhebung
eingeleitet, und erlaubt sich dasselbe als Resultat hievon beiliegende Eingaben Z. 48 & Protocoll 222, laut welchen Aktenstücken der Gemeinde für den fraglichen Zweck zwei Localitäten angeboten werden, zur weitere Beschlußfassung vorzulegen und auf Grund der vorgenommenen Besichtigung nachstehendes zu bemerken: Das in dem I. Anbote des Herrn David Weigner bezeichnete Gewölbe ist 4.6 M breit, 5.2 M tief und 2.8 M hoch, das selbe ist von drei Seiten frei, gewölbt, zwischen Traversen, ohne Dachdecke & dürfte daher schwer zu beheitzen sein, wozu noch bemerkt wird, daß gegenwärtig ein Ofen sich darin nicht befindet, und diesfalls H. Weigner erklärte es wäre ihm lieber, wenn selber von der Gemeinde beigestellt würde. Das Local dürfte etwas feucht, sein in dasselbe ist Gas eingeleitet. Der Preis mit 160 fl erscheint dem Amte sehr hoch. Das im II. Offerte desselben erwänte Gewölbe im selben Hause ist 6.2 M lang, 4.8 M breit u. 2 M hoch und gleichfalls gewölbt, dasselbe ist ein hübsches helles Lokal, heitzbar, jedoch gleichfalls ohne Ofen, ohne Einrichtung der Gasbeleuchtung und als Wachzimmer übermässig groß.
eingeleitet, und erlaubt sich dasselbe als Resultat hievon beiliegende Eingaben Z. 48 & Protocoll 222, laut welchen Ak- tenstücken der Gemeinde für den frag- lichen Zweck zwei Localitäten ange- boten werden, zur weitere Be- schlußfassung vorzulegen und auf Grund der vorgenommenen Besichtig- ung nachstehendes zu bemerken: Das in dem I. Anbote des Herrn David Weigner bezeichnete Gewölbe ist 4.6 M breit, 5.2 M tief und 2.8 M hoch, das selbe ist von drei Seiten frei, gewölbt, zwischen Traversen, ohne Dachdecke & dürfte daher schwer zu beheitzen sein, wozu noch bemerkt wird, daß gegen- wärtig ein Ofen sich darin nicht befin- det, und diesfalls H. Weigner erklärte es wäre ihm lieber, wenn selber von der Gemeinde beigestellt würde. Das Local dürfte etwas feucht, sein in dasselbe ist Gas eingeleitet. Der Preis mit 160 fl erscheint dem Amte sehr hoch. Das im II. Offerte desselben erwänte Gewölbe im selben Hause ist 6.2 M lang, 4.8 M breit u. 2 M hoch und gleichfalls gewölbt, dasselbe ist ein hübsches helles Lokal, heitzbar, jedoch gleichfalls ohne Ofen, ohne Ein- richtung der Gasbeleuchtung und als Wachzimmer übermässig groß.
Der Zins hiefür ist jährlich 200 fl. Als Nebenlokal offerirt derselbe wei- ters ein in unmittelbarer Nähe des 2ten Gewölbe befindliches Vor- zimmer mit 2 Fenster, dessen Be- sichtigung damals nicht möglich war, um den Preis von 40 fl. Was die Lage dieser offerirten Localitäten betrifft, so glaubt das gefertigte Amt, daß dieselbe wol nicht die günstig- ste ist, indem Weigner's Haus sich zu na- he der Vorstadt Steyrdorf und daher bei weiten nicht im Centrum der äußeren Vorstadt befindet. In dieser Bezie- hung wäre weitaus vorzuziehen, je- nes Gewölbe, welches Herr Johann Mitter laut beiliegendem Protocolle offerirt indem dessen Lage unmittelbar im Kreuzungspunkte der Vorstädte bei der Steyr, Wieserfeld und Aichet sich befindet, und daher die denkbar gän- stigste für einen Bezirksposten ist. Das von H. Mitter offerirte Gewölbe ist 3.5 Mtr breit, 4 m lang und 2.32 m hoch, daher für ein Wachlokale genü- gend groß, ist freundlich, hat einen gu- ten Ausblick und ist nur auf der Seite gegen die Mittergasse in der Ecke auf eine Höhe von 0.6 Mtr etwas naß. Herr Mitter verlangt für dasselbe 80 fl. Unmittelbar daranstossend wäre auch
Der Zins hiefür ist jährlich 200 fl. Als Nebenlokal offerirt derselbe weiters ein in unmittelbarer Nähe des 2ten Gewölbe befindliches Vorzimmer mit 2 Fenster, dessen Besichtigung damals nicht möglich war, um den Preis von 40 fl. Was die Lage dieser offerirten Localitäten betrifft, so glaubt das gefertigte Amt, daß dieselbe wol nicht die günstigste ist, indem Weigner's Haus sich zu nahe der Vorstadt Steyrdorf und daher bei weiten nicht im Centrum der äußeren Vorstadt befindet. In dieser Beziehung wäre weitaus vorzuziehen, jenes Gewölbe, welches Herr Johann Mitter laut beiliegendem Protocolle offerirt indem dessen Lage unmittelbar im Kreuzungspunkte der Vorstädte bei der Steyr, Wieserfeld und Aichet sich befindet, und daher die denkbar gänstigste für einen Bezirksposten ist. Das von H. Mitter offerirte Gewölbe ist 3.5 Mtr breit, 4 m lang und 2.32 m hoch, daher für ein Wachlokale genügend groß, ist freundlich, hat einen guten Ausblick und ist nur auf der Seite gegen die Mittergasse in der Ecke auf eine Höhe von 0.6 Mtr etwas naß. Herr Mitter verlangt für dasselbe 80 fl. Unmittelbar daranstossend wäre auch
ein kleines Zimmer mit einem Fenster gegen die Mittergasse zur Verfügung welches 3.8 Mtr lang, 2.6 Mtr breit und 2.62 M. hoch ist, und wofür derselbe 40 fl verlangt. Dasselbe ist aber gegen die Mittergasse auf eine Höhe von 1.2 Mtr sehr naß, und daher als Schlafzimmer wol nicht geeignet. Wenn der Bezirksposten nur ein auswärtiger Bereitschaftsposten sein soll, so daß also die denselben bildende Mannschaft regelmäßig abgelöst wird, so würde sich das Amt unbedingt für die Miete des von Herrn Mitter offerirten Gewölbes aussprechen, welches den Anforderungen an ein Wachlokale in jeder Richtung entspricht. Sollte der Bezirksposten aber, wie dieses wol eigentlich in der Natur der Sache liegt eine ordentliche Filiale der Wache werden, was einen Stand desselben mit wenigstens 3 Mann, und daher auch die Acquirirung eines separaten Schlafzimmers voraussetzt, so würde bei dem Umstand, als das von H. Mitter offerirte Zimmer den nötigen Anforderungen nicht entspricht, auch mit dem Gewölbe allein das Auslangen nicht gefunden werden können, in welcher Beziehung jedoch bemerkt wird, daß H. Mitter daselbst mehrere
ein kleines Zimmer mit einem Fenster gegen die Mittergasse zur Verfügung welches 3.8 Mtr lang, 2.6 Mtr breit und 2.62 M. hoch ist, und wofür dersel- be 40 fl verlangt. Dasselbe ist aber gegen die Mittergasse auf eine Höhe von 1.2 Mtr sehr naß, und daher als Schlafzimmer wol nicht geeignet. Wenn der Bezirksposten nur ein auswär- tiger Bereitschaftsposten sein soll, so daß also die denselben bildende Mann- schaft regelmäßig abgelöst wird, so wür- de sich das Amt unbedingt für die Mie- te des von Herrn Mitter offerirten Gewölbes aussprechen, welches den Anforderungen an ein Wachlokale in jeder Richtung entspricht. Sollte der Bezirksposten aber, wie dieses wol eigentlich in der Natur der Sache liegt eine ordentliche Filiale der Wache wer- den, was einen Stand desselben mit wenigstens 3 Mann, und daher auch die Acquirirung eines separaten Schlafzimmers voraussetzt, so wür- de bei dem Umstand, als das von H. Mitter offerirte Zimmer den nötigen Anforderungen nicht entspricht, auch mit dem Gewölbe allein das Auslan- gen nicht gefunden werden können, in welcher Beziehung jedoch bemerkt wird, daß H. Mitter daselbst mehrere
Gewölbe mit Nebenlokalitäten besitzt, und sich gesprächsweise bereit erklärt hat, im Falle eines Wechsels die Ge- meinde vorzugsweise zu berück- sichtigen. Nach allen Gesagten dürf- te es sich daher empfelen, vorläufig einen Versuch mit der Exponirung eines regelmässig abzulösenden Bereit- schafts-Postens zu machen, und zu diesem Zwecke das Gewölbe des Herrn Mitter in Pacht zu nemen, indem im Falle der Anname dieses Antra- ges sich die nötigen Erfarungen über die Zweckmässigkeit der ge- troffenen Maßregeln gesammelt, und auf Grund derselben nach Ab- lauf einer entsprechenden Zeit eine definitive Organisation die ses Bezirks-Postens verfügt wer- den könnte. Steyr am 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, das von H. Johann Mitter offe- rirte Locale vorläufig zur versuchsweisen Unterbringung der, mit der Exponirung eines regelmäßig abzulösenden Bereit- schaftspostens erforderlichen Mannschaft mit 80 fl zu mieten, jedoch sei dasselbe heitzbar herzustellen. Der Antrag der Section wird einstimmig ange- nommen. Z. 323 praes, 48 und 222.
Gewölbe mit Nebenlokalitäten besitzt, und sich gesprächsweise bereit erklärt hat, im Falle eines Wechsels die Gemeinde vorzugsweise zu berücksichtigen. Nach allen Gesagten dürfte es sich daher empfelen, vorläufig einen Versuch mit der Exponirung eines regelmässig abzulösenden Bereitschafts-Postens zu machen, und zu diesem Zwecke das Gewölbe des Herrn Mitter in Pacht zu nemen, indem im Falle der Anname dieses Antrages sich die nötigen Erfarungen über die Zweckmässigkeit der getroffenen Maßregeln gesammelt, und auf Grund derselben nach Ablauf einer entsprechenden Zeit eine definitive Organisation die ses Bezirks-Postens verfügt werden könnte. Steyr am 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, das von H. Johann Mitter offerirte Locale vorläufig zur versuchsweisen Unterbringung der, mit der Exponirung eines regelmäßig abzulösenden Bereitschaftspostens erforderlichen Mannschaft mit 80 fl zu mieten, jedoch sei dasselbe heitzbar herzustellen. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. Z. 323 praes, 48 und 222.
G.R. Holub giebt hiezu seiner Ansicht Ausdruck, daß bei dem Umstande, als gerade jetzt die Einführung des telegrafischen SignalisirungsApparates im Zuge sei, auch dieses Wachzimmer hiemit in Verbindung gebracht werden solle und es dann vielleicht tunlich wäre, beim Hornsignalisten der Feuerwehr nur ein Glocken-Alarmsignal anzubringen, worüber sich mit der Feuerwehr ins Einvernemen gesetzt worden könnte; es wurde dann hiedurch die unmittelbare Korrespondenz für den exponirten Wachposten mit den Türmern und dem Rathause ermöglicht. G.R. Mayr frägt, ob es dann definitiv bestimmt sei, daß der Bezirks Posten dahin komme, worüber demselben bedeutet wird, daß dieses ja eben vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Der Vorsitzende hebt hervor, daß sich wegen Wiederauflassung der, vom Gemeinderate bereits beschlossenen Errichtung eines Signalisirungs-Apparates beim KommandoHornsignalisten der Feuerwer jedenfalls mit der Feuerwer ins Einverneinen gesetzt werden müßte, ob sie mit einem bloßen Glockensignale allein zufrieden sei, da bekanntlich die Feuerwehr einen großen Wert auf die Errichtung dieses Apparates
G.R. Holub giebt hiezu seiner Ansicht Ausdruck, daß bei dem Umstande, als gerade jetzt die Ein- führung des telegrafischen Signalisirungs- Apparates im Zuge sei, auch dieses Wachzim- mer hiemit in Verbindung gebracht wer- den solle und es dann vielleicht tunlich wä- re, beim Hornsignalisten der Feuerwehr nur ein Glocken-Alarmsignal anzubringen, worüber sich mit der Feuerwehr ins Ein- vernemen gesetzt worden könnte; es wurde dann hiedurch die unmittelbare Korrespondenz für den exponirten Wachposten mit den Türmern und dem Rathause ermög- licht. G.R. Mayr frägt, ob es dann definitiv bestimmt sei, daß der Bezirks Posten da- hin komme, worüber demselben bedeutet wird, daß dieses ja eben vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Der Vorsitzende hebt hervor, daß sich wegen Wiederauflassung der, vom Gemeinderate bereits beschlossenen Errichtung eines Sig- nalisirungs-Apparates beim Kommando- Hornsignalisten der Feuerwer jedenfalls mit der Feuerwer ins Einverneinen gesetzt werden müßte, ob sie mit einem bloßen Glockensignale allein zufrieden sei, da bekanntlich die Feuerwehr einen großen Wert auf die Errichtung dieses Apparates
gelegt habe. G.R. Josef Huber unterstützt den Antrag des G.R. Holub auf Verbindung des Bezirkspostens mit der telegrafischen Leitung, nachdem die Ko- sten nicht bedeutend seien und hiedurch eine schnel- le gegenseitige Signalisirung möglich würde. Auch G.R. Wenhart unterstützt diesen Antrag mit Hinweis darauf, daß es sich nicht blos um eine Feu- ersignalisirung handle, sondern daß hiedurch auch die Wache in den Stand gesetzt würde, im Falle eines Excesses sich gegenseitig schleunig zu verstän- digen und zu unterstützen. G.R. Redl wünscht, daß bei dem Umstande, als die Errichtung eines Signalisirungs-Apparates bei dem Hornsignalisten der Feuerwer bereits definitiver Beschluß des Gemeinderates sei, man hievon heute nicht wieder abgehen solle. G.R. Schachinger spricht sich gleichfalls für die Verbindung des Bezirkspostens mit dem Sig- nalisirungs-Apparate aus. Der Vorsitzende hebt hervor, daß die Meraus- lage keine bedeutende sei, nachdem die Ko- sten des Apparates nur 85 fl betrögen, wozu die nicht bedeutenden Kosten der Drahtleitung kämen.
gelegt habe. G.R. Josef Huber unterstützt den Antrag des G.R. Holub auf Verbindung des Bezirkspostens mit der telegrafischen Leitung, nachdem die Kosten nicht bedeutend seien und hiedurch eine schnelle gegenseitige Signalisirung möglich würde. Auch G.R. Wenhart unterstützt diesen Antrag mit Hinweis darauf, daß es sich nicht blos um eine Feuersignalisirung handle, sondern daß hiedurch auch die Wache in den Stand gesetzt würde, im Falle eines Excesses sich gegenseitig schleunig zu verständigen und zu unterstützen. G.R. Redl wünscht, daß bei dem Umstande, als die Errichtung eines Signalisirungs-Apparates bei dem Hornsignalisten der Feuerwer bereits definitiver Beschluß des Gemeinderates sei, man hievon heute nicht wieder abgehen solle. G.R. Schachinger spricht sich gleichfalls für die Verbindung des Bezirkspostens mit dem Signalisirungs-Apparate aus. Der Vorsitzende hebt hervor, daß die Merauslage keine bedeutende sei, nachdem die Kosten des Apparates nur 85 fl betrögen, wozu die nicht bedeutenden Kosten der Drahtleitung kämen.
G.R. Holub formulirt seinen Antrag dahin, daß die Signalisirungs-Leitung auch auf den Bezirksposten der Sicherheitswache auszudenen, und sich weiters mit der Feuerwehr ins Einvernemen zu setzen sei, ob sie sich mit Rücksicht darauf nicht mit Errichtung eines Glocken Alarmsignales bei dem Hornsignalisten begnüge; sollte dieses nicht der Fall sein, so habe es auch bei der bereits beschlossenen Errichtung eines Apparates bei dem Hornsignalisten zu verbleiben. G.R. Karl von Jaeger wirft die Frage auf, ob es nicht wünschenswert wäre, daß die Signalisirungleitung auch zum Commandanten der Feuerwer führe, worüber von mehreren Seiten bemerkt wird, daß in dieser Richtung keine Wünsche der Feuerwer vorliegen, und auch hierum nicht angesucht worden sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Holub angenommen. 9. G.R. Pointner verliest eine Anzeige der städt. Sicherheitswache, wonach der Hausbesitzer N° 407 Eysnfeld, H. Leopold Kindlmann ohne Bewilligung bei seinem Hause eine Holzhütte, welche ganz dicht mit Brennholz angefüllt sei, und einen Ziegenstall habe auffüren lassen; dann den hierüber an denselben ergangenen Auftrag der Gemeinde-Vorstehung, mit welchem derselbe aus feuerpolizeilichen Rücksichten
G.R. Holub formulirt seinen Antrag dahin, daß die Signalisirungs-Leitung auch auf den Bezirkspo- sten der Sicherheitswache auszudenen, und sich wei- ters mit der Feuerwehr ins Einvernemen zu setzen sei, ob sie sich mit Rücksicht darauf nicht mit Errichtung eines Glocken Alarmsignales bei dem Hornsignalisten begnüge; sollte dieses nicht der Fall sein, so habe es auch bei der bereits beschlossenen Errichtung eines Appara- tes bei dem Hornsignalisten zu verbleiben. G.R. Karl von Jaeger wirft die Frage auf, ob es nicht wünschenswert wäre, daß die Signalisi- rungleitung auch zum Commandanten der Feu- erwer führe, worüber von mehreren Seiten bemerkt wird, daß in dieser Richtung keine Wünsche der Feuerwer vorliegen, und auch hierum nicht angesucht worden sei. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Holub angenommen. 9. G.R. Pointner verliest eine Anzeige der städt. Sicherheitswache, wonach der Hausbesitzer N° 407 Eysnfeld, H. Leopold Kindlmann ohne Bewillig- ung bei seinem Hause eine Holzhütte, welche ganz dicht mit Brennholz angefüllt sei, und einen Ziegenstall habe auffüren lassen; dann den hierüber an denselben ergangenen Auf- trag der Gemeinde-Vorstehung, mit welchem derselbe aus feuerpolizeilichen Rücksichten
und gemäß §. 30 der Bau-Ordnung zur Entfernung dieser Objecte aufgefordert wird; dann den hierüber von demselben an den Gemeinderat eingebrachten Rekurs, mit welchem derselbe um Aufhebung dieser Verfügung und um ei- ne Frist zur Entfernung der Hütte bis Ende April bittet, und stellt sohin namens der Section den Antrag, diesem Rekurse aus feuerpolizeilichen Gründen keine Folge zu geben. G.R. Peyrl hebt hervor, daß H. Kindlmann schon des- wegen gefelt habe, weil er diese Objecte ohne Vorlage eines Planes und ohne Bewilligung hiezu habe herstellen lassen; er schließe sich daher vollkommen dem Sections Antrage an. Der Antrag der Section wird zum Beschluße erhoben. - Z. 13567. 10. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: Löblicher Gemeinderat. Mit nachste- henden beert sich das Amt über die Tätig- keit der städt. Sicherheitswache im Jahre 1878 zu berichten wie folgt: Im besag- ten Zeitraum sind im Stadtgebiete nach hierämtlichem Wissen an Verbrechen verübt worden: 1 Majestätsbeleidi- gung, 11 öffentliche Gewalttätigkeiten, 5 verbrecherische Unzuchtsfälle, 1 Mord, 2 schwere Körperverletzungen, 2 Brand-
und gemäß §. 30 der Bau-Ordnung zur Entfernung dieser Objecte aufgefordert wird; dann den hierüber von demselben an den Gemeinderat eingebrachten Rekurs, mit welchem derselbe um Aufhebung dieser Verfügung und um eine Frist zur Entfernung der Hütte bis Ende April bittet, und stellt sohin namens der Section den Antrag, diesem Rekurse aus feuerpolizeilichen Gründen keine Folge zu geben. G.R. Peyrl hebt hervor, daß H. Kindlmann schon deswegen gefelt habe, weil er diese Objecte ohne Vorlage eines Planes und ohne Bewilligung hiezu habe herstellen lassen; er schließe sich daher vollkommen dem Sections Antrage an. Der Antrag der Section wird zum Beschluße erhoben. - Z. 13567. 10. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: Löblicher Gemeinderat. Mit nachstehenden beert sich das Amt über die Tätigkeit der städt. Sicherheitswache im Jahre 1878 zu berichten wie folgt: Im besagten Zeitraum sind im Stadtgebiete nach hierämtlichem Wissen an Verbrechen verübt worden: 1 Majestätsbeleidigung, 11 öffentliche Gewalttätigkeiten, 5 verbrecherische Unzuchtsfälle, 1 Mord, 2 schwere Körperverletzungen, 2 Brand-
legungen, 1 Raub und 43 Diebstäle und Veruntreuungen. Hinsichtlich dieser in Steyr verübten Verbrechen wurden durch die städt. Sicherheitswache 59 und wegen anderwärts verübten Verbrechen 12 Personen teils arretirt, teils zur Anzeige gebracht. Wegen Übertretungen wurden teils arretirt, teils angezeigt und zwar wegen Diebstälen 50, wegen Übertretungen gegen die öffentlichen Anstalten und Vorkerungen 181, wegen Übertretungen gegen die Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und körperlichen Sicherheit 62, wegen Übertretungen gegen die Sicherheit des Eigentums mit Ausname der Diebstäle 62, wegen Übertretungen gegen die öffentliche Sittlichkeit 7, wegen Arbeitsscheu und Landstreicherei 25, wegen Übertretung des Waffenpatentes 3, wegen unbefugter Gewerksausübung 64, wegen Übertretung der Marktordnung 40, wegen Übertretung der Fiakerordnung 14, wegen Übertretung der Strassenreinigung & Sicherheitsordnung 63, wegen Sperrstunde-Überschreitungen 50, wegen Ausweis und Unterstandslosigkeit 52, wegen Exzeß und nächtlicher Ruhestörungen 58, wegen anderen Polizei-Übertretungen
legungen, 1 Raub und 43 Diebstäle und Ver- untreuungen. Hinsichtlich dieser in Steyr verübten Verbrechen wurden durch die städt. Sicherheitswache 59 und wegen anderwärts verübten Verbrechen 12 Personen teils arretirt, teils zur Anzeige gebracht. Wegen Übertre- tungen wurden teils arretirt, teils angezeigt und zwar wegen Diebstä- len 50, wegen Übertretungen gegen die öffentlichen Anstalten und Vorke- rungen 181, wegen Übertretungen gegen die Sicherheit des Lebens, der Ge- sundheit und körperlichen Sicherheit 62, wegen Übertretungen gegen die Sicherheit des Eigentums mit Ausname der Diebstäle 62, wegen Übertretungen gegen die öffentliche Sittlichkeit 7, we- gen Arbeitsscheu und Landstreicherei 25, wegen Übertretung des Waffen- patentes 3, wegen unbefugter Ge- werksausübung 64, wegen Übertre- tung der Marktordnung 40, wegen Übertretung der Fiakerordnung 14, wegen Übertretung der Strassenrei- nigung & Sicherheitsordnung 63, wegen Sperrstunde-Überschreitun- gen 50, wegen Ausweis und Unter- standslosigkeit 52, wegen Exzeß und nächtlicher Ruhestörungen 58, wegen anderen Polizei-Übertretungen
72 und wegen Verdacht, ein Verbrechen resp. eine Übertretung begangen zu haben, 5 Personen. Außerdem wurden 286 Per- sonen wegen Arbeitslosigkeit und Betteln angehalten und der ämtlichen Behandlung zugefürt, hinsichtlich des Verhaltens der Mannschaft selbst sei er- wänt, daß im Jare 1878 wegen in- structionswidrigen Benemen, 6 Stra- fen, bestehend in mündlichen oder schriftlichen Verweisen und zeitlicher Degradation verhängt, und eine straf- weise Entlassung eines Mannes verfügt werden mußte. Im übri- gen war deren Haltung eine meist korrecte und legte selbe guten Wil- len und Eifer an den Tag. Steyr 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 295 11. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amts- bericht: „Löblicher Gemeinderat. — Nachfolgend beert sich das Amt einen summarischen Bericht über die Tätigkeit der mit 1. Juli 1877 ins Leben gerufenen städt. Gewölbe- und Feuerwache hinsichtlich des abgelaufenen Jahres 1878 ergebenst vorzulegen. Im besagten Zeitraum wurden von derselben 355 offene Haustüren und Schaufenster beanständet, 7 Einbruchsver- suche vereitelt, 3 Personen wegen
72 und wegen Verdacht, ein Verbrechen resp. eine Übertretung begangen zu haben, 5 Personen. Außerdem wurden 286 Personen wegen Arbeitslosigkeit und Betteln angehalten und der ämtlichen Behandlung zugefürt, hinsichtlich des Verhaltens der Mannschaft selbst sei erwänt, daß im Jare 1878 wegen instructionswidrigen Benemen, 6 Strafen, bestehend in mündlichen oder schriftlichen Verweisen und zeitlicher Degradation verhängt, und eine strafweise Entlassung eines Mannes verfügt werden mußte. Im übrigen war deren Haltung eine meist korrecte und legte selbe guten Willen und Eifer an den Tag. Steyr 7. Jänner 1879. Iglseder.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 295 11. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat. — Nachfolgend beert sich das Amt einen summarischen Bericht über die Tätigkeit der mit 1. Juli 1877 ins Leben gerufenen städt. Gewölbe- und Feuerwache hinsichtlich des abgelaufenen Jahres 1878 ergebenst vorzulegen. Im besagten Zeitraum wurden von derselben 355 offene Haustüren und Schaufenster beanständet, 7 Einbruchsversuche vereitelt, 3 Personen wegen
Diebstal arretirt, und 3 diesfalls angezeigt; 16 wegen Exzeß und Ruhestörung, 50 wegen Unterstandslosigkeit und 2 wegen Reversion arretirt, aus serdem 2 Personen wegen Verunreinigung der Strassen, und 20 Gastwirte wegen Sperrstund-Überschreitung angezeigt. Hiebei sei noch insbesonders erwänt, daß im Jahre 1878 wärend der Nachtzeit nur ein einziger Einbruchsdiebstal vorkam, hinsichtlich dessen von der Gewölbe- u. Feuerwache keine Warnung gemacht wurde, wärend bei allen andern oben angefürten Diebstälen, entweder der Täter sammt dem gestolenen Gute aufgegriffen, oder dabei wenigstens durch die Intervention der Wache rechtzeitig verscheucht wurde. Hinsichtlich der dienstlichen Haltung der Mannschaft sei erwänt, daß wegen verspäteten Dienstesantritt 1 Mann mit einer mündlichen Rüge, 3 mit Lönungsabzügen, 1 mit einer mündlichen Rüge nebst Lönungsabzug, und 2 mit einem schriftlichen Verweise; und wegen Pflichtverletzung im Dienste 3 mit einem schriftlichen Verweise nebst Lönungsabzug gestraft wurden; wärend die strafweise Entlassung gegen 4 Mann wegen Trunkenheit
Diebstal arretirt, und 3 diesfalls ange- zeigt; 16 wegen Exzeß und Ruhestörung, 50 wegen Unterstandslosigkeit und 2 wegen Reversion arretirt, aus serdem 2 Personen wegen Verun- reinigung der Strassen, und 20 Gast- wirte wegen Sperrstund-Überschrei- tung angezeigt. Hiebei sei noch ins- besonders erwänt, daß im Jahre 1878 wärend der Nachtzeit nur ein einzi- ger Einbruchsdiebstal vorkam, hinsicht- lich dessen von der Gewölbe- u. Feuer- wache keine Warnung gemacht wurde, wärend bei allen andern oben angefürten Diebstälen, entwe- der der Täter sammt dem gestolenen Gute aufgegriffen, oder dabei wenigstens durch die Intervention der Wache recht- zeitig verscheucht wurde. Hinsichtlich der dienstlichen Haltung der Mannschaft sei erwänt, daß wegen verspäteten Dienstesantritt 1 Mann mit einer mündlichen Rüge, 3 mit Lönungsab- zügen, 1 mit einer mündlichen Rüge nebst Lönungsabzug, und 2 mit ei- nem schriftlichen Verweise; und wegen Pflichtverletzung im Dienste 3 mit einem schriftlichen Verweise nebst Lönungsabzug gestraft wur- den; wärend die strafweise Entlas- sung gegen 4 Mann wegen Trunken- heit
und gegen 3 Mann wegen Pflichtver- letzung im Nachdienste, darunter gegen einen mit gleichzeitigen Lönungs- abzuge verhängt wurde. Ausser- dem haben im Jahre 1878 7 Mitglie- der ihr Dienstesverhältnis durch Kün- digung freiwillig gelöst. - Steyr am 3. Jänner 1879 Iglseder.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 164. G.R. Anton v. Jäger stellt anschliessend daran die Frage, welche Ansprüche ein im Dienste verunglückter Gewölbe und Feuerwächter an die Gemeinde habe. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß in der Instruction derselben eine bestimmte Norm hierüber wol nicht enthalten sei, daß es aber in den allgemeinen Gesetzen begründet erscheine, daß selbe die Gemeinde erhalten müße. Bei der Sicherheitswache sei es durch deren Instruction vorgesorgt, daß derselbe, im Falle er im Dienste ver- unglücke, von der Gemeinde gänzlich ver- pflegt und erhalten werde. Es würde sich daher darum handeln, ob nicht auch eine änliche Bestimmung hinsichtlich der Gewölbe Feuerwach getroffen werden solle. G.R. Peyrl möchte sich die Frage erlauben, ob die Gewölbe Feuerwächter, auch einen
und gegen 3 Mann wegen Pflichtverletzung im Nachdienste, darunter gegen einen mit gleichzeitigen Lönungsabzuge verhängt wurde. Ausserdem haben im Jahre 1878 7 Mitglieder ihr Dienstesverhältnis durch Kündigung freiwillig gelöst. - Steyr am 3. Jänner 1879 Iglseder.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 164. G.R. Anton v. Jäger stellt anschliessend daran die Frage, welche Ansprüche ein im Dienste verunglückter Gewölbe und Feuerwächter an die Gemeinde habe. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß in der Instruction derselben eine bestimmte Norm hierüber wol nicht enthalten sei, daß es aber in den allgemeinen Gesetzen begründet erscheine, daß selbe die Gemeinde erhalten müße. Bei der Sicherheitswache sei es durch deren Instruction vorgesorgt, daß derselbe, im Falle er im Dienste verunglücke, von der Gemeinde gänzlich verpflegt und erhalten werde. Es würde sich daher darum handeln, ob nicht auch eine änliche Bestimmung hinsichtlich der Gewölbe Feuerwach getroffen werden solle. G.R. Peyrl möchte sich die Frage erlauben, ob die Gewölbe Feuerwächter, auch einen
Auftrag wegen Überwachung der Gasthäuser hinsichtlich der Einhaltung der Sperrstunde hätten; er habe schon merseitig die Erfarung gemacht und Beschwerden darüber gehört, daß in dieser Beziehung unrichtige Anzeige gemacht worden seien. Der Vorsitzende erwiedert, daß diese Wächter für ihren Dienst beeidet seien und daß man daher Anzeigen von ihnen auch Glauben schenken müsse. G.R. Pointner hebt hervor, daß laut den eben vorgelesenen Amtsberichten im abgelaufenen Jahre 1848 von der Sicherheits Wache im ganzen 50 und von der Gewölbe u. Feuerwache 20 Gastwirte angezeigt worden seien, eine Zal, die mit Rücksicht auf die vielen Gastgewerbe in Steyr für ein ganzes Jahr wol eine sehr kleine sei. Übrigens halte er dafür, daß ein Gewölbe- und Feuerwächter, welcher in seinem Dienste Kenntnis von der Überschreitung der Sperrstunde erlange, hievon die Wache verständigen solle, welche dann erst Amt zu handeln habe, nachdem sonst manchmal Gehässigkeiten im Spiele sein könnten. G.R. Peyrl fürt an, daß er vor 2 Jahren eine Eingabe an die Gemeinde gerichtet habe, worin er um Wiedereinfürung
Auftrag wegen Überwachung der Gasthäuser hinsichtlich der Einhaltung der Sperrstunde hätten; er habe schon merseitig die Erfa- rung gemacht und Beschwerden darüber gehört, daß in dieser Beziehung unrichtige Anzeige gemacht worden seien. Der Vorsitzende erwiedert, daß diese Wächter für ihren Dienst beeidet seien und daß man daher Anzeigen von ihnen auch Glau- ben schenken müsse. G.R. Pointner hebt hervor, daß laut den eben vorgelesenen Amtsberichten im abgelaufe- nen Jahre 1848 von der Sicherheits Wache im ganzen 50 und von der Gewölbe u. Feu- erwache 20 Gastwirte angezeigt worden seien, eine Zal, die mit Rücksicht auf die vielen Gastgewerbe in Steyr für ein gan- zes Jahr wol eine sehr kleine sei. Übri- gens halte er dafür, daß ein Gewölbe- und Feuerwächter, welcher in seinem Dienste Kenntnis von der Überschreitung der Sperr- stunde erlange, hievon die Wache ver- ständigen solle, welche dann erst Amt zu handeln habe, nachdem sonst manchmal Gehässigkeiten im Spiele sein könnten. G.R. Peyrl fürt an, daß er vor 2 Jahren eine Eingabe an die Gemeinde gerichtet habe, worin er um Wiedereinfürung
des früher bestandenen Usus gebeten habe, nach welchem die Wache nach Ablauf der Sperr- stunde habe abschaffen müssen; - dieses Gesuch sei damals abweislich beschieden worden. Nachdem nun aber auch die Gewölbe- und Feuerwächter das Recht hätten, Anzeigen wegen Überschreitungen der Sperrstunde zu machen, so sollten dieselben auch ange- wiesen werden, in die betreffenden Lo- calitäten zu gehen, sich von der Anwesen- heit von Gästen zu überzeugen und gegen dieselben mit der Abschaffung vorzugehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß die Gewölbe- wächter, welche eine Überschreitung der Sperr- stunde warnemen, hievon vorerst der Si- cherheitswache die Anzeige zu erstatten hät- ten, und daß erst auf Grund dessen Amt ge- handelt werde. Was die vom Vorredner beantragte Wiedereinfürung der Abschaf- tung der Gäste betreffe, so gehöre es wol zunächst zum übertragenen Wirkungskreis des Bürger- meisters zu verfügen, in welcher Weise er diese gesetzliche Bestimmung durchführen wolle; nur mache er aufmerksam, daß G.R. Peyrl be- reits einmal bei einer Sections-Sitzung die selbe Frage aufgeworfen habe und damals vom G.R. Dr. Hochhauser, der die Geschäfts- führung der Gemeinde gewiß aus eigener Anschauung genug kenne, widerlegt wor- den sei, daß die Einführung einer solchen
des früher bestandenen Usus gebeten habe, nach welchem die Wache nach Ablauf der Sperrstunde habe abschaffen müssen; - dieses Gesuch sei damals abweislich beschieden worden. Nachdem nun aber auch die Gewölbe- und Feuerwächter das Recht hätten, Anzeigen wegen Überschreitungen der Sperrstunde zu machen, so sollten dieselben auch angewiesen werden, in die betreffenden Localitäten zu gehen, sich von der Anwesenheit von Gästen zu überzeugen und gegen dieselben mit der Abschaffung vorzugehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß die Gewölbewächter, welche eine Überschreitung der Sperrstunde warnemen, hievon vorerst der Sicherheitswache die Anzeige zu erstatten hätten, und daß erst auf Grund dessen Amt gehandelt werde. Was die vom Vorredner beantragte Wiedereinfürung der Abschaftung der Gäste betreffe, so gehöre es wol zunächst zum übertragenen Wirkungskreis des Bürgermeisters zu verfügen, in welcher Weise er diese gesetzliche Bestimmung durchführen wolle; nur mache er aufmerksam, daß G.R. Peyrl bereits einmal bei einer Sections-Sitzung die selbe Frage aufgeworfen habe und damals vom G.R. Dr. Hochhauser, der die Geschäftsführung der Gemeinde gewiß aus eigener Anschauung genug kenne, widerlegt worden sei, daß die Einführung einer solchen
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