Gemeinderat für verpflichtet, dem Bürgermeister für die Durchfürung des Praeliminares innerhalb dessen Grenzen, sowie für die an den Tag geleg- te Sparsamkeit den schriftlichen Dank zu vo- tiren und beantrage er daher, demselben die sen Dank durch Aufstehen von den Sitzen be- kannt zu geben. Die Versammlung erhebt sich. — Z. 13839. Referent geht sodann auf die Berichterstattung über das Praeliminare pr 1879 über und bemerkt, daß auch dieses mit einem Überschuße abschließe, welcher vorläufig dazu verwendet werden solle, die vom Sparkassa-Darlehen per 20000 fl noch abzustattende Schuld per 5000 fl abzuzalen. Referent nimmt sohin die einzelnen Posten des Präliminares durch und zwar zuerst die ordentlichen Einnamm und zwar 1. Interessen für die Aktiv-Kapitalien. 2. Ertrag der städti- schen Gefälle. 3. Ertrag der Gebüren, an wel- chen Posten sich keine Änderung ergeben habe. Eine solche sei aber bei Post 4. „Renten von städt. Realitäten“ vom Comité vorgenommen worden und zwar auf Grund des Ersuchens der städt. Ar- men-Commission, den bisher vom Wilden-Ver- sorgungsfonde für die Benützung des Ennsdor- fer-Schulgebäudes als Unterstandshaus bezal- ten Jahreszins per 500 fl nachzulassen. Referent ersucht den Schriftführer die diesfällige Zu- schrift der städt. Armen-Commission zu ver- lesen, welche lautet: „Z.12656. An den
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2