zu 100 fl, mit 3 1/2 % bis zu 200 fl, und mit 5 % über 200 fl Zins, was eine Gesammt-Einname von 7500 fl darstelle. 3. Auch die VerzerungssteuerZuschläge würden in derselben Höhe, wie im Jahre 1878 beantragt und zwar von der Bier-Consumtion in Steyr mit 30 %, beziffert auf 26,400 fl; ebenso von Weinund Obstmost-Consumtion, mit einem 30 % Zuschlage pr 1832 fl und von der Fleischkonsumption ebenfalls mit 30 % pr 4212 fl so daß sich die gesammten außerordentlichen Einnamen nach dem Antrage des Comités auf 98,944 fl bezifferten. Der Vorsitzende bringt sohin diese sub, 1 2 & 3 aufgezälten Anträge des Comités wegen Bemessung der Gemeinde-Umlage, der Zinskreuzer und der Verzerungssteuer Zuschläge getrennt zur Abstimmung, und werden diese sämmtlichen Anträge einstimmig angenommen. Referent bemerkt sohin schließlich, daß sich im Zusammenhalte zwischen den ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, und den ordentlichen und außerordentlichen Einnamen, wie selbe heute vom Gemeinderate so eben beschlossen worden seien, ein schließlicher Kassarest mit 1416 fl herausstelle, daher die Bedeckung für sämmtliche Auslagen genügend vorhanden sei.
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