zu 100 fl, mit 3 1/2 % bis zu 200 fl, und mit 5 % über 200 fl Zins, was eine Gesammt-Einname von 7500 fl darstelle. 3. Auch die Verzerungssteuer- Zuschläge würden in derselben Höhe, wie im Jahre 1878 beantragt und zwar von der Bier-Consumtion in Steyr mit 30 %, beziffert auf 26,400 fl; ebenso von Wein- und Obstmost-Consumtion, mit einem 30 % Zuschlage pr 1832 fl und von der Fleischkon- sumption ebenfalls mit 30 % pr 4212 fl so daß sich die gesammten außerordentlichen Einnamen nach dem Antrage des Comités auf 98,944 fl bezifferten. Der Vorsitzende bringt sohin diese sub, 1 2 & 3 aufgezälten Anträge des Comités wegen Bemessung der Gemein- de-Umlage, der Zinskreuzer und der Verze- rungssteuer Zuschläge getrennt zur Ab- stimmung, und werden diese sämmtlichen Anträge einstimmig angenommen. Referent bemerkt sohin schließlich, daß sich im Zusammenhalte zwischen den ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben, und den ordentlichen und außerordentlichen Einnamen, wie selbe heute vom Gemeinde- rate so eben beschlossen worden seien, ein schließlicher Kassarest mit 1416 fl herausstelle, daher die Bedeckung für sämmtliche Auslagen genügend vorhanden sei.
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