Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1878

G.R. Holub erwidert, daß ja auch die bisher einge- brachten Offerte sich darauf gründen, daß der ganze Bedarf von Häusernummerirungstafel ange- schafft werden. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß es sich heute ja nur um die prinzipielle Frage der Einset- zung eines bestimmten Betrages ins Prälimi- nare für den vorliegenden Zweck handle. Es sei wol selbst verständlich, daß man es bei dem alten Schlendrian, nicht belassen könne, wo es jedem Hausbesitzer offen stünde, diese oder jene Tafel sich anzuschaffen, was dem ein- zelnen freilich wenig kosten würde. Wenn man einmal von Seite der Gemeinde die Über- zeugung habe, daß die gegenwärtige Numme- rirung ganz schlecht und nirgends so elend sei, als wie in Steyr, so wäre es doch besser, die Sache gleich ordentlich durchzuführen. Die ein- zelnen Hausbesitzer könne man einmal nicht verpflichten, die von der Gemeinde angeschaff- ten Tafeln um diesen oder jenen Preis zu kau- fen. Im öffentlichen Interesse aber sei die einheitliche Nummerirung und Bezeichnung sämmtlicher Häuser wünschenswert, es zeige sich ja bei jeder Einquartirung, daß die Solda- ten nicht im Stande seien, das ihnen zuge- wiesene Haus zu finden. Weiters sei gerade der jetzige Zeitpunkt der günstigste. Im Früh- jahre 1879 wurde die Anlegung eines neuen Grundbuches für Steyr beginnen. Mit dieser

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