wenn die Anbringung der Tafeln vom Standpunkte der Lokalpolizei aus vorgenommen werde. Wenn die Gemeinde selbst die ganze Angelegenheit übernemen und die Kosten aus Gemeindemitteln bestreite dann sei eine einheitliche und rasche Durchführung möglich, und werde jeder Konflict vermieden. Das Comité habe daher mit einhelligen Beschluße beantragt, es sei dieser Posten statt mit 800 mit 2000 fl zu präliminiren. G.R. Holub erklärt sich mit der Anschaffung der Nummerirungs-Tafeln für die einzelnen Häuser auf Kosten der Gemeinde nicht einverstanden, und beruft sich in dieser Richtung auf jene frühere Sitzung, wo dieser Gegenstand bereits zur Sprache gebracht worden sei, und wo er bemerkt habe, daß in den entlegenen Vorstädten es vollkommen genüge, wenn dort beliebige Tafel angebracht würden, wenn sie nur die richtige Nummer haben. In den frequentesten Strassen wurde ohnehin gewiß kein Hausherr einen Anstand nemen, sich die von der Gemeinde gewälte Tafel zu kaufen. Redner macht hiebei aufmerksam, daß die im Jahre 1878 erzielten Ersparungen nicht allein durch gewönlichen Einnamen verursacht worden seien, sondern ein Betrag von 2000 fl durch Ankauf
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