von Vorteil wäre. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Comités auf Einsetzung eines Betrages von 1500 fl für diesen Zweck angenommen. — Referent fort fort, daß demgemäß sich die Summe der bisherigen außerordentlichen Auslagen auf 9550 fl beziffern, nun kämen aber weitere ausserordentliche Auslagen, unter den für die Kosten der neuen Häuser-Nummerirung von Seite des Amtes ein Betrag von 800 fl eingesetzt worden sei. Dieser Betrag sei lediglich präliminirt, für die Bezeichnung der Strassen und Plätze, während es bisher von Seite des Gemeinderates in Aussicht genommen gewesen sei, daß die Tafeln für die einzelnen Häuser jeder Hausbesitzer, selbst anschaffen solle. Dieser Gegenstand sei nun im Comité eingehend erörtert worden, und habe man es für unbillig gehalten, von Seite der Gemeinde dem Hausherrn gewiße Tafeln zu oktroiren, die er sich vielleicht selbst billiger anschaffen könnte. Es müsse unbillig erscheinen, daß bei Hinausgabe der Tafeln zum gleichen Preise der Besitzer eines kleineren Hauses die gleichen Auslagen, wie jener eines größeren tragen müße, abgesehen davon, daß nach der Überzeugung des Comités man überhaupt hinsichtlich der Feststellung des Preises einer Tafel kein Verfügungsrecht habe. Ganz anders stelle sich die Sache,
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