8 - 13 der gewönlichen Jahresauslagen an und bemerkt, daß sich deren Summe nach dem vom Amte vorgelegten Praeliminare auf 122,238 fl hingegen nach dem Antrage des Comité und auf Grund der hierüber bereits vom Gemeinderate eine gefaßten Beschlüsse auf 123,608 fl beziffere, daher sich mit Zusammenhalt der gewönlichen Einnamen ein unbedeckter Abgang mit 68513 fl ergebe. Referent geht sohin auf die außerordentlichen Ausgaben über, welche er der Reihe nach anführt, und bei denen als neue Ausgabenpost auf Grund des letzten Gemeinderats-Beschlußes die Kosten der Herstellung der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude, noch einzusetzen gewesen wären, welche das Comité mit 150 fl präliminirt habe. G.R. Pointer bemerkt, daß er hinsichtlich dieser Post nicht klar sei, da ja die Hälfte der Kosten Herr Edelbauer zalen müße, der doch zu fragen wäre, worüber der Vorsitzende erwiedert, daß derselbe ja hierüber schon einvernommen worden sei, und daß er sich mit der Herstellung der Wasserleitung einverstanden erklärt habe. Übrigens sei es besser, grösser Summen hiefür ins Präliminare einzusetzen, weil, wenn mit einer geringeren das Auslangen gefunden würde, dieses für die finanzielle Gebarung jedenfalls
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