Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

Leitung zum Hornsignalisten nicht notwendig und sei selbe dann auch bei der Abstimmung mit gefallen. G.R. Holub bemerkt, daß er aus ökonomschen Gründen von der Herstellung einer Leitung zum Hornsignalisten habe Umgang genommen, weil derselbe nicht immer in der gleichen Wohnung bleiben werde, und bei einem Wohnungswechsel es daher notwendig sei, immer die ganze Einrichtung umzulegen; auch habe er die Herstellung derselben nicht für absolut notwendig gehalten, weil immer zuerst das Rathaus, respective die Wache von einem Brande avisirt werde, und man daher an dem Hauptorte immer sofort wiße, wo das Feuer sei, sowie auch in Objet II der Waffenfabrik, wo stets eine Wache sei, wie aber G.R. Mayr angeführt habe, so sei unter der Feuerwehr eine solche Agitation für die Herstellung dieser Signalisirung, daß es mit der ökonomischen Frage in keinem Zusammenhange stünde, wenn man dieserwegen der Feuerwehr vor den Kopf stossen würde. Er stimme daher selbst für den Sections-Antrag, jedoch nur als ein Zeichen, daß man der Feuer wehr entgegen komme. G.R. Haller schließt sich dem Sections-Antrag

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