sammt der dortigen Äußerung dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Linz, abzutreten, welcher denselben sohin mit dem eigenen Gutachten wegen Erlassung eines solchen Regulatives für die letztere Strecke Steyr – Donaumündung hieher vor- zulegen haben wird. Linz am 23. No- vember 1878. für den k.k. Statthalter Lothar Metternich.“ — Hiezu verliest Referent nachstehenden Sections-An- trag: „Über die von der hohen k.k. Bezirkshauptmann- schaft an die löbl. Stadtgemeinde Steyr über- mittelten Akten zur Äußerung, welche Zusät- ze und spezielle Bestimmungen in der von der löbl. k.k. steyermärkischen Statthalterei vorge- schlagenen Entwurfe einer Flößerei Ordnung aufzunemen, stellt die Section den Antrag, das Amt wolle im Sinne dieser Acten die Erhebungen pflegen, welche Floßordnung gegenwärtig besteht, ferners auch die hie- sigen Herrn Schiffmeister und Floßberechtig- ten zu vernehmen, welche Regelung in der Floß und Schiffahrt in Vorschlag zu brin- gen wären.“ — Beschluß nach Antrag. —Z. 12684. 18. 19. G.R. Josef Huber führt an, daß wegen Über- name der Errichtung des Feuersignalisirungs- Apparates 2 Offerte eingelaufen seien, nämlich von Herrn Dewagner in Linz und Herrn Wiener in Steyr. Referent verliest sohin beide Offerte
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