sammt der dortigen Äußerung dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Linz, abzutreten, welcher denselben sohin mit dem eigenen Gutachten wegen Erlassung eines solchen Regulatives für die letztere Strecke Steyr – Donaumündung hieher vorzulegen haben wird. Linz am 23. November 1878. für den k.k. Statthalter Lothar Metternich.“ — Hiezu verliest Referent nachstehenden Sections-Antrag: „Über die von der hohen k.k. Bezirkshauptmannschaft an die löbl. Stadtgemeinde Steyr übermittelten Akten zur Äußerung, welche Zusätze und spezielle Bestimmungen in der von der löbl. k.k. steyermärkischen Statthalterei vorgeschlagenen Entwurfe einer Flößerei Ordnung aufzunemen, stellt die Section den Antrag, das Amt wolle im Sinne dieser Acten die Erhebungen pflegen, welche Floßordnung gegenwärtig besteht, ferners auch die hiesigen Herrn Schiffmeister und Floßberechtigten zu vernehmen, welche Regelung in der Floß und Schiffahrt in Vorschlag zu bringen wären.“ — Beschluß nach Antrag. —Z. 12684. 18. 19. G.R. Josef Huber führt an, daß wegen Übername der Errichtung des FeuersignalisirungsApparates 2 Offerte eingelaufen seien, nämlich von Herrn Dewagner in Linz und Herrn Wiener in Steyr. Referent verliest sohin beide Offerte
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