Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

17. G.R. Josef Huber führt an, daß von Seite der steiermärkischen Statthalterei ein Entwurf von Vorschriften über den Betrieb der Floßfahrt auf dem Ennsfluße der Statthalterei für Ober-Osterreich zur weiteren Amtshandlung zugemittelt worden sei, der von derselben an die hiesige Bezirkshauptmannschaft und von dieser an die Gemeinde-Vorstehung mit nachstehendem Erlasse gelangt sei: „N° 11567. — Dem Herrn k.k. Bezirkshauptmann in Steyr zur beschleunigten nach Einvernemung der dortigen Stadtgemeinde-Vorstehung zu erstattenden Äußerung darüber, welche Zusätze und spezielle Bestimmungen in den von der k.k. steyermärkischen Statthalterei vorgeschlagenen Entwurfe einer FlößereiOrdnung aufzunemen wären, um denselben für die Regelung der Flösserei in der oberösterr. Ennflußstrecke von der steyer. österr. Grenze bei Altenmarkt bis zur Neubrücke in Steyr und eventuell von dort abwärts vollständig geeignet zu machen, wobei auch in Erwägung zu ziehen ist, obbezüglich der Erlassung einer Schifffartund Flößerei-Ordnung für die letztere Ennflusstrecke von der Neubrücke in Steyr abwärts ein wirkliches Bedürfnis besteht. — Der Akt ist sohin

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