Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1878

17. G.R. Josef Huber führt an, daß von Seite der steiermärkischen Statthalterei ein Ent- wurf von Vorschriften über den Be- trieb der Floßfahrt auf dem Ennsfluße der Statthalterei für Ober-Osterreich zur weiteren Amtshandlung zugemit- telt worden sei, der von derselben an die hiesige Bezirkshauptmannschaft und von dieser an die Gemeinde-Vor- stehung mit nachstehendem Erlasse ge- langt sei: „N° 11567. — Dem Herrn k.k. Bezirks- hauptmann in Steyr zur beschleunigten nach Einvernemung der dortigen Stadtge- meinde-Vorstehung zu erstattenden Äußerung darüber, welche Zusätze und spezielle Bestimmungen in den von der k.k. steyermärkischen Statthalterei vor- geschlagenen Entwurfe einer Flößerei- Ordnung aufzunemen wären, um denselben für die Regelung der Flösse- rei in der oberösterr. Ennflußstrecke von der steyer. österr. Grenze bei Al- tenmarkt bis zur Neubrücke in Steyr und eventuell von dort abwärts voll- ständig geeignet zu machen, wobei auch in Erwägung zu ziehen ist, ob- bezüglich der Erlassung einer Schifffart- und Flößerei-Ordnung für die letztere Ennflusstrecke von der Neubrücke in Steyr abwärts ein wirkliches Be- dürfnis besteht. — Der Akt ist sohin

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