sind die Piloten zu eben dem kleinen Wasser abzuschneiden, das alte Holzmaterial herauszuräumen und den bestehenden kleinen Sporn auf 8 m stromaufwärts zu ergänzen, von dieser Rampe abwärts ist die bestehenden Schlacht auf einer Länge von circa 45 mit einer theilweisen Reparatur wieder in dauerhaften Zustand herzustellen. Der weitere Theil von 61 m ist im schlechten Zustande, selber ist neu herzustellen. Was die Böschung anbelangt, ist selbe theilweise schadhaft, die auf derselben befindlichen und der Steinböschung schädlichen Gesträuche und Humus sind zu entfernen. Die großen Steinquader, welche an mehreren Stellen die Holzschlacht eindrücken, sind zu entfernen, und eine nach dem geeigneten Profile entsprechende Stein–Böschung aus kleinen Steinen herzustellen. – Die Section stellt demnach den Antrag auf Grund dieser Erhebungen das Stadt-Bauamt wolle über diese theilweise zur Reparatur u/ [?] Neuherstellungen der Uferschlacht, eine genaue detailirte Kostenberechnung verfassen, und dem löbl. Gemeinderate zum Ausführungsbeschluß der nächsten Sitzung vorzulegen.“ Beschluß nach Antrag. Z. 12173.
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